Beiträge von Helfstyna

    Schutzverträge sind immer so eine Sache...
    Reinschreiben kann die Orga viel, Bestand hat im Ernstfall vor Gericht das wenigste.

    Dazu gehören auch gerade die Punkte, die dir zu schaffen machen.
    Der gern im Vertrag vermerkte Eigentumsvorbehalt wurde meines Wissens bisher von keinem Gericht anerkannt. Wenn du für den Hund bezahlt hast und die laufenden Kosten trägst kam die deutsche Justiz immer zu dem Entschluss, dass der Hund Eigentum des Übernehmers war.

    Bei der Kastrationspflicht sieht es ähnlich aus. Der Verein kann dir nicht vorschreiben, was du mit deinem Eigentum zu tun oder zu lassen hast, jenseits der gültigen rechtlichen Bestimmungen.

    Ebenso bei der Nachkontrolle und dem Punkt mit der Wegnahme des Hundes.
    Du hast jeder Zeit das Recht, den Mitgliedern des Tierschutzvereins den Zutritt zu deinen Räumen zu verwehren und musst den Hund auch nicht herausgeben. Der Verein hat in solchen Fällen keine Vollzugsgewalt, sondern muss sich im Falle eines Verdachts und bei nicht Kooperation der neuen Besitzer immer an eine Behörde wenden.

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    . Auch du musst zahlen, wenn der Hund Schaden am Fahrzeug verursacht hat. Das geht aber über die Versicherung.

    Ich wäre mit Pauschalaussagen dahingehend vorsichtig.
    Es kann gut sein, dass die Hundehaftpflicht bei der Konstellation nicht bereit ist zu zahlen.
    Die Frage ist einfach, ob sich bei einer so unklaren Rechtslage ein möglicher Rechtsstreit lohnt, oder ob man nicht selbst bei einem Teilsieg mehr draufzahlt, als man am Ende vom Anderen bekommt

    Patella kannst du dir bei einem großen Hund eigentlich schenken.

    Wenn die Hündin schon mal in Narkose liegt würde ich HD, ED, OCD und die Wirbelsäule röntgen lassen.

    Es kommt drauf an, was für einen Termin du machst. Wenn du sagst, dass du röntgen möchtest, wird alles auf einmal gemacht. Machst du erstmal einen Untersuchungstermin, wirst du noch ein zweites Mal zum Röntgen kommen müssen.

    Nüchtern mind. 10 Stunden und such dir bitte einen guten Röntgenarzt, nicht jeder TA weiß was er da treibt.

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    Wenn der Hund aber mit 1 Jahr eh auf HD geröngt werden soll, wäre ich vorsichtig mit der Arztwahl, weil vom Zuchtverband her wohl immer nur die Auswertungen gelten, die vom zugelassenen Spezialisten fotografiert und gemacht wurden. Das darf wohl nicht jeder Arzt. Wenns nur für Dich selbst ist, sit die Auswertung relativ wurscht, aber wenns für den Verband (Zuchtgegnehmigung) oder den Züchter ist, sollte es ein vom Verband anerkannter / zugelassener Arzt sein, der diese Aufnahmen fertigt.

    Wird auf Grund des Alters sowieso nicht zur offiziellen HD Auswertung anerkannt.

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    Bist du bitte mal so nett und erklärst mir, wie du das meinst. :???:
    Soll das heißen, dass alle Hunde mit "Stehohren", öfter Gefahr laufen
    Verletzungen des Gehörgangs oder Fremdkörper im Ohr haben?
    Oder hast du den :ironie: vergessen?

    Stehohren sind anders behaart zum Schutz und können vom Hund ganz anders gesteuert werden, als ein verlegtes Schlappohr.

    So lange die Kleine im Zahnwechsel ist, hast du noch die Chance, durch das Tapen etwas zu ändern, danach ist die Ohrstellung meist ziemlich fix.
    Wie lange du kleben musst, kann man pauschal nicht sagen, das hängt von Größe des Ohrspiegels, Ansatz des Ohres und noch vielen anderen Faktoren ab.

    Derzeit keinen Dobermann mehr.
    Es ist in der Zucht einfach zu wenig Gebrauchshund übrig geblieben und die wenigen guten Linien die noch da sind bröckeln leise in Sachen Gesundheit vor sich hin.
    Ich möchte für die Arbeit einfach mehr und leider bin auch ich an dem Punkt angekommen, an dem ich erkannt habe, dass der Dobermann das in dem Umfang nicht mehr leisten kann. :sad2:

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    Den Gedanken, meinem Hund in MEINEM Garten einen Maulkorb anzulegen, weil da vielleicht FREMDE Katzen auf MEINEM Grundstück zu schade kommen könnten, finde ich... seltsam. Der Katzebesitzer ist doch ebenso in der Pflicht auf seine Katze aufzupassen, wieso soll ich den Hund, der sowieso keine Chance auf "freie Entfaltung" ohne Schlepp und Maulkorb hat, ausser im Garten, auch dort noch knebeln?

    Wobei wir hier eine etwas andere Ausgangslage haben.
    Die Katze wurde gezielt angefüttert.
    Es wurde absichtlich dafür gesorgt, dass sich diese Katze gerne und gezielt im Bereich des Gartens aufhält und unabsichtlich hat man die Gegend dadurch auch für andere Katzen interessanter gemacht, als sie vermutlich sonst wäre.

    In dem Fall denke ich, sieht die Frage nach der Verantwortung dem fremden Tier gegenüber einfach etwas anders aus.