Beiträge von Helfstyna

    das kann ich schon unterscheiden ob ein Hund spielen will oder seine Grenzen austestet.

    Wieviele Dobermänner hattest du schon?

    Bei meinen DSH war der Unterschied deutlich, bei den Dobermännern war der Übergang subtil und die Lage konnte blitzschnell kippen. DSH sind sehr explizit in ihrem Ausdruck, beim Dobermann sind die Nuancen viel feiner.

    Es kann funktionieren wenn ihr die Regeln klar aufstellt. Der Ersthund wird nicht bedrängt, ihr entscheidet wann welcher Hund zu euch Kontakt aufnehmen darf und will der andere dazwischen, wird ihm das schlicht und ergreifend untersagt. Ihr stellt die Regeln auf und die müssen im Zusammenleben einfach erstmal so aussehen, dass ihr den Umgang der Hunde miteinander kontrolliert und reglementiert.

    Klingt nicht nach großer Männerfreundschaft...

    Ich wäre vorsichtig und würde da sehr schnell regulierend eingreifen.
    Ob der Dobermann nur spielen will oder erstmal abprüft, wie weit er gehen kann, ist schwer einzuschätzen. Wenn euer bisheriger Rüde Angst hat, müsst ihr ihn unterstützen und stärken.
    Angst und Unsicherheit können sehr schnell in Aggression umschlagen. Lasst nicht zu, dass der Dobermann ihn zu sehr bedrängt, erlaubt aber auch nicht dass euer DSH euch als Ressource beansprucht und den anderen Rüden fernhält.

    Da den richtigen Mittelweg zu finden, bedarf etwas Fingerspitzengefühl.
    Und was man nicht vergessen darf, beide Rüden sind gerade in einem Alter in dem es gerne noch einmal kritisch wird. Die Rüden werden erwachsen und da sollte man jetzt ein wachsames Auge drauf haben.

    Es wäre beim Aktivstall Konzept halt einfach mal schön, wenn die Leute auch so ehrlich wären zu sagen, dass es nicht reicht, ein neues Pferd einzugewöhnen, sondern dass da eben oft sehr viel mehr dazu gehört, um den passenden Herdenverband zu finden...

    Das wird leider gern vergessen, denn das Pferd ist ja ein Herdentier und wenn man die zusammenhält sind sie glücklich... ist wie bei den Hunden (Vorsicht Ironie)

    Du lässt dich hier seit 10 Seiten darüber aus, wie dämlich die Leute dort doch sind, dass sie von gar nichts Ahnung haben, dass sie im Mittelalter trainieren...
    Und dann wunderst du dich wirklich, dass die sich nicht überschlagen, dich als Mitglied aufzunehmen?

    wenn nur ein Funken von dem durchblitzt, musst du dich nicht wundern, dass die Leute da keinen großen Wert auf deine Anwesenheit legen.

    Wenn du die Leute auch nur ansatzweise derart von oben herab behandelst, wie du hier über sie schreibst, ist es kein Wunder, dass da keiner Interesse hat, weiter mit dir zu arbeiten und sich mit deinen Problemen abzugeben.

    Früher war die Kette schon bei der BH Pflicht und wie gesagt, für alle weiterführenden IPO Prüfungen ist sie es bis heute. Da gleich wieder zickig zu werden, weil die nicht die aktuelle Kleiderordnung zur BH kennen...

    Man kann sich das Leben in einem Verein auch mit Gewalt schwer machen.

    Du hast aber eben keinen vor unterzeichneten Kaufvertrag, mit genauer Zusammenfassung der Vertragsbedingungen.
    Du hast einen Zettel mit der Anschrift auf dem steht, dass du eine Anzahlung geleistet hast und eine mündliche Aussage des Verkäufers die du nicht beweisen kannst.

    Wenn der Verkäufer jetzt behauptet, im mündlichen Vertrag war eine Rücktrittsklausel vereinbart... viel Erfolg das Gegenteil zu beweisen.

    Und bitte, fremde Texte immer mit Quellenangabe verlinken und nicht einfach einfügen!

    Egal was dabei heraus kommt, den Hund wirst du nicht bekommen.
    Denn auch wenn der Anwalt zu dem Schluss kommt, dass du im Recht wärst, gäbe es eher eine Strafe wegen Vertragsbruches.

    Das Schriftstück kann auch nur als Quittung für die Anzahlung gewertet werden, wenn nicht genau drauf steht, welche vertragliche Bedeutung es hat

    Der Beutetrieb verschwindet nicht bzw. verringert sich nicht, nur weil man den Ball im Schrank lässt. Das ist ein frommer Wunsch mancher Hundetrainer.

    So lange die Kontrolle nicht verlorengeht, ist Beute vollkommen in Ordnung.

    Antwort:Da die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt auch der mündliche Vertrag. Und der einmal geschlossene Vertrag ist einzuhalten, was hier das Problem ist. Der Käufer kann ja grundsätzlich auf Vertragserfüllung bestehen.


    Das musst du aber erst einmal beweisen können, dass kein Rücktrittsrecht vereinbart war bzw. dass ihr mehr als eine Reservierung vereinbart habt.

    In der Theorie gilt auch ein mündlicher Vertrag. In der Praxis hat dieser aber große Tücken, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht. Am Ende zahlst du Geld für den Anwalt und helfen wird es dir wenig bis nichts.

    Nimm das Geld, such dir einen anständigen Züchter und bestehe das nächste Mal bei allen Verträgen auf die Schriftform.