Beiträge von Helfstyna

    Wenn aber der Rassestandart dermaßen schwammig geschrieben ist und in der Realität die Hunde mit übertriebenen Rassemerkmalen (wie beim Mops der beispielsweise stark(!) verkürzte Fang und sehr wohl beeinträchtigter Nase/Augen) diejenigen sind die Titel gewinnen und sich nicht grade wenig fortpflanzen, dann sehe ich noch weniger einen Sinn darin.


    Die Änderung des Standards hilft dir aber auch nicht, wenn nicht nach ihm gezüchtet und beurteilt wird.

    Es ist völlig egal ob man eine anerkannte Rasse züchtet oder nicht. Man kann genau die selbe Qualität liefern oder auch nicht.

    Wenn ich nicht die nötigen Daten dazu haben, dann nicht.
    Wenn ich auf die bestehenden Datenbanken eines anerkannten Zuchtverbandes zurückgreifen kann, mag das einfach sein.

    Aber wenn ich auch Hunde ohne Papiere zur Einkreuzung heranziehe, dann muss ich mich auf die Untersuchung des einen Hundes und mein Glück verlassen.
    Auch muss man sich bei der Kombination verschiedener Rassen auch erst einmal darauf verständigen, welche Untersuchungen ich als notwendig erachte.

    Die Rassezucht bräuchte dringend neue Ideen.


    Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Rassehundezucht sollte sich endlich wieder auf die alten Ideen besinnen.

    Form follows function und ein guter Hund hat keine Farbe.
    Weg von der Championatszucht, der Matadorzucht und den reinen Showzuchten zurück zur Ausrichtung am Gebrauch.
    Nicht Name und Optik sollten das Ausschlaggebende sein, sondern Gesundheit und Leistung.

    Aber wir leben in einer Zeit, in der der Großteil der Welpenkäufer nur nach Optik und Mode kauft, da dürfte das eine Utopie sein.

    Welche Beweise wären denn zulässig, dass mein Hund kein Listi ist, wenn ich die Eltern nicht kenne?
    Reicht da tatsächlich ein Gutachten? Wie genau und zuverlässig ist dieses?


    Das Gutachten von einem anerkannten Gutachter.
    Wie sicher die sind.... hängt vom Gutachter und seiner Kompetenz ab, aber sie haben vorm Amt Bestand.

    @Mikkki

    Hilft auch nix.
    Auch wenn der Verkäufer ihn über den Tisch gezogen haben sollte - was man ihm erst einmal nachweisen müsste - bleibt es Anschaffung eines Listenhundes ohne ausreichende Genehmigung.
    Da der Nachweis, ob ein Welpenkäufer so etwas mit Vorsatz oder fahrlässig getan hat im realen leben fast nicht möglich ist und sich so jeder rausreden könnte, sind die Ämter da sehr strikt.

    EIn Tier was zufrieden ist, weil es sein Grundbedürfniss gestillt hat?

    Und nicht wie ein Model immer hungern muss?


    Jetzt wird man aber ein bisserl melodramatisch, oder?

    Nur weil ein Hund sich nicht regelmäßig den Bauch vollschlagen kann, bis nichts mehr reingeht, hungert er ja nicht ständig.
    Und was mir beim Thema "richtig satt fressen" immer fehlt, ist der nächste Gedankengang, dass zum All you can eat Tag, dann eigentlich auch der Fastentag gehört.

    Gäbe es nicht die Möglichkeit, den Hund ins Tierheim zu geben und ihn mit einer großzügigeren Spende dort zu reservieren, bis man selbst alle Formalitäten erledigt hat und dann mit berechtigtem Interesse den Hund da wieder zurück nimmt?


    Da beim OA offensichtlich bereits bekannt ist, dass der Hund ohne die notwendigen Vorkehrungen angeschafft wurde, könnte das schwierig bis unmöglich sein.