Beiträge von Helfstyna

    Beide Lösungen bringen ein Risiko für die Hündin mit und bei beidem sind die Chancen nicht gering, dass die Hündin es nicht überlebt.

    Wenn ein Abbruch für die Besitzerin nicht in Frage kommt, bleibt zu hoffen, dass sie bei diesem Wurf verantwortungsvoller vorgeht, als beim Ersten und dass sie einen fähigen TA mit 24 Stunden Notfalldienst an ihrer Seite hat.

    Okay, ich verstehe es immer noch anders.
    Wie deutest du dieses Urteil?
    katzenhilfe-ohne-grenzen.de › node

    Ich kenne den Vertrag des Adoptanten nicht, aber für mich sieht es so aus als ob es immer noch von der Formulierung abhängig ist.


    Ist schwer ohne den Vertrag und die genaue Klageschrift zu kennen, aber so weit ich das Urteil verstehe, geht es da um Haftung und "Garantie" für Mängelfreiheit.
    Bei Themen wie Eigentumsvorbehalt, Kastrationspflicht und Verlaufsverbot sehen die Urteile durch die Bank weg anders aus.

    Auch mit 5 Wochen kann man noch abbrechen, hatte den gleichen Fall erst kürzlich im Umfeld zur Diskussion, da wäre die betreffende Hündin Anfang der 6. Woche gewesen und auch da meinte die TA, wenn die Welpen auf keinen fall zur Welt kommen sollen, ist es immer noch möglich.

    Auf keinen Fall sollte eine Hündin mit 11 Jahren den ersten Wurf austragen, das ist für die Hündin einfach zu gefährlich.

    @Murmelchen
    Ich mag mich irren, aber ich meine es kommt darauf an wie man die Schutzgebühr umschreibt, ob die Klausel gültig ist oder nicht.


    Nein, das ist vollkommen egal, wie man es nennt.
    Wenn Geld fließt und alle Pflichten und Kosten auf den Übernehmer übergehen, ist es vor dem Gesetz ein Kaufvertrag
    Viele Tierheimhundbesitzer lassen sich von dem Vertrag einschüchtern, aber wenn jemand dem TH eine lange Nase dreht, ist er im Ernstfall im Recht.

    Das ist Hanniball vom Hardtwald, geboren am 21.12.1904...

    http://www.newfoundlanddog-database.net/dimg/dyn-629.jpg

    und das ist Otto, geboren am 28.08.2011

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    107 Jahre liegen zwischen diesen Aufnahmen. Nun frage ich mich, wo hat sich diese Rasse z. B. grundlegend veräandert?
    Ich sehe da kaum etwas.


    Der Hängerrücken ist verschwunden.


    Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es auch schon früher kranke und körperlich untaugliche Hunde gab, die genetische Basis dazu muss ja irgendwo herkommen. Der Unterschied ist eben nur, dass damals als Gebrauch noch über allem stand, solche Hunde eben nicht durchgepäppelt und später hochpremiert und in die Zucht geschleift wurden. Die hat man entweder bereits in Welpentagen ersäuft oder später auf diverese Weise unter die erde gebracht.

    Danke!Genau darauf wollte ich hinaus.


    Und wieso führst du dann den Chinese German Mace Bulck Dog als Beispiel an, wenn wir uns auf die Missstände im VDH beschränken sollen :???:

    Dass diese abartige Kreation jemals in deren Aufgabengebiet fallen wird, wage ich nämlich schwer zu bezweifeln.

    Ich seh es wie Mittendrin.
    Wenn nur eine Seite umdenkt, wird es nicht funktionieren.

    Besonders schwer bis unmöglich wird es mMn, wenn die Änderung von oben vorgeschrieben wird. Denn wer den fetten röchel Mops will, der bekommt ihn auch und wenn es nicht beim Züchter ist, dann gibt es immer noch die getarnten Polenwelpen aus den Kleinanzeigen.

    Ich erinnere mich noch sehr gut bei den Peis daran, dass die letzten Züchter der traditionellen Variante mit gemäßigten Falten in weiten Teilen aufhörten bzw darüber nachdachten, weil niemand die Welpen haben wollte, weil sie nicht "richtig" aussahen.

    Trotzdem sind die Reaktionen unterschiedlich.

    germanshepherds.com/forum/gene…nese-german-shepherd.html

    Wenn man sich dort die Kommentare mal durchliest..

    Naja... unterschiedlich...
    Ein User findet es niedlich, dass sie so zerknautscht aussehen und einer überlegt mal wieder ob da nicht der Heterosiseffekt greifen könnte... Der Rest ist sich sehr einig, dass es nicht gesund sein kann und furchtbar aussieht.