Beiträge von IlonaundCo

    Das sind doch gute Nachrichten, freut mich für euch.

    Wenn der Augenspezi keinen Anhaltspunkt für PRA hat, und die Pupillen normal reagieren, würde ich das ganze auch erst mal beobachten.
    Sollte es sich verschlimmern, kann man ja immer noch ein ERG machen.

    Ich fütter querbeet.
    Zum rohen Fleisch gebe ich öfters Lunderlandflocken.

    Ich mische die immer zusammen aus 1 kg Gemüse, 1kg Reisflocken und 125 gr Obst.
    Von der Mischung überbrühe ich dann etwas mit kochendem Wasser und mische es dann 15 Min. Später mit dem Fleisch.
    Wird gerne gefressen und gut vertragen.

    Jetzt hat mir jemand gesgt das getrocknetes Gemüse, selbst wenn es überbrüht wurde, nicht verwertet würde.
    Kann ich mir aber so nicht vorstellen.

    Ist da was dran?

    Zitat

    Eben, er meinte ja auch ich soll auf der Straße laufen, da der Bürgersteig auf der anderen Straßenseite zu dem anderen Anwesen gehört (in dem auch Hunde wohnen). Durch den Großparkplatz könnt ihr euch vorstellen wieviele Autos hier lang fahren.
    Die hunderte Menschen die zu ihren Autos gehen kontrolliert auch keiner ob sie da lang dürfen oder die Bewohner der Häuser in die Richtung oder deren Besuch..
    Mein böser böser Kampfhund ist der Anstoß.

    Was passiert eigentlich wenn ich bis ich genau weiß bis zu welchem Stein ich mich noch bewegen darf ausersehen den Grund der anderen Wohnanlage betrete? (Da ist alles offen). Das ist ja noch kein Hausfriedensbruch, sonst wäre auch jeder Fußtritt von einem Hund in ein Ministückchen Wiese was zu nem Grundstück gehört ja das gleiche. Was kann passieren und wer ist zuständig?

    Da wird nix passieren.
    Den Aufwand, dich wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen, werden die nicht betreiben zumal das sicherlich eingestellt würde.
    Trotzdem ist es immer ganz gut informiert zu sein um dem Rumpelstielzchen Paroli zu bieten.
    Du kannst ihn auch einfach ignorieren, aber mit Gegenwind bist du ihn vermutlich schneller los.
    Alternativ konntest du auch bluffen.
    Sag ihm einfach du warst auf dem Bauamt und du dürftest da lang laufen :pfeif:

    Zitat

    Oh je, so kompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt. Ich dachte wer die Straße betreten darf, darf auch die ganze Straße betreten, solange das kein Grundstück ist :/


    Das Problem ist, es ist ein Grundstück ;)
    Zu jedem Grundstück gibts ein Grundbuchblatt in dem, neben Größe ect., auch evt. bestehende Fahrt- oder Wegerechte eingetragen sind.
    Geh einfach mal zum Bauamt und mach dich schlau, dann bist du gewappnet wenn Rumpelstielzchen ;) dich wieder "belästigt"

    Zitat

    Mal nix mit Hund, aber interessant, sehr interessant.
    Ich bin ja immer auf der suche nach Hausschnäppchen, aber das....vor allem die "Finanzierung" im Vergleich zum Kaufpreis.
    http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anz…061333-208-2373
    Mal schauen, hab den mal angeschrieben.:D
    Kurios finde ich auch das man das Haus erst anschauen darf wenn die Finanzierung steht. :lol:
    Ich meine, bevor ich mir Gedanken darüber mache wie ich die Kohle ranschaffe, muss ich doch erstmal schauen ob das Haus meinen Bedürfnissen entspricht. :???:

    In der Gegend bekommt man die Häuser vermutlich "nachgeschmissen", sonst gäbe es das nicht zu dem Preis.
    Auch wenn schon einiges gemacht wurde, sollte man vorsichtig sein sich nicht ne Schimmelbude anzulachen.

    Das die nicht dauernd irgendwelche Immobilientouristen durchs Haus führen wollen, kann ich verstehen. Und bei dem Kaufpreis ist die finanzierbarkeit ja zügig zu klären. Die werden ja keine Finanzierungsbestatigung der Bank verlangen, sondern ehr eine mündliche Zusage der Machbarkeit.

    Der Notartermin bis ende Februar wird allerdings schwierig.
    Kaufentscheidung, evt. Gutachter, Finanzierungsabklarung, Ausarbeitung des Vertrags mit evt, Änderungen, Prüfung des Vertrags (hat man in der Regel zwei Wochen für) und Termin beim Notar zur Beurkundung......
    Sehr optimistischer Zeitplan :hust:

    Efeu würde ich nicht nehmen. Der Vermieter wird vermutlich nicht begeistert sein von den Haftwurzeln die das überall hinterlässt.
    Bei einer Mietwohnung braucht ihr etwas was man rückstandsfrei entfernen kann.
    Ich würde ehr Kletterrosen, Bambus oder Kirschlorber in die Kübel setzen.

    Gerade beim Bambus gibts einige Sorten die sehr schnell wachsen und auch wintergrun sind. Sieht in schönen Kübeln gut aus und ist schnell blickdicht.

    Zitat

    weiß jemand wie sich das Verhältnis zwischen Bebauungsplan und Hundeverordnungen verhält?

    Ich weiß aus meiner Familie, dass jemand Ärger mit dem Ordnungsamt hatte, dass er den Zaun erhöhen soll - der Hund rannte bellend an den Zaun - der war so hoch, dass der Schäferhund die Pfoten stehend auf die oberste Latte legen konnte. Dort gab es keinen Bebauungsplan.

    Was mich aber interessieren würde - und da würd ich mal beim Ordnungsamt nachfragen. Wenn ich einen großen Hund halte. Es könnten sich Leute bedroht fühlen oder er könnte auch drüberspringen und z.B. einen Unfall verursachen.

    Wie verhält sich das dann mit "öffentlicher Sicherheit" zur gewünschten Optik eines Bebauungsplanes?
    Da wäre ich wirklich sehr neugierig weil das weiß ich überhaupt nicht.

    Noch lustiger wirds bei Listenhunden. Da schreiben manche Gemeinden ne Höhe vor. Was ist dann?

    Wenn du, aufgrund des Bebauungsplans, nur 90 cm hoch einzaunen darfst, und dein Hund da drüber geht, darfst du ihn im Garten nur angeleint führen :/
    So einen Fall hatte ich mal im Bekanntenkreis.

    Bei Listenhunden wird es sich ähnlich verhalten. Wenn du dein Grundstück nicht so sichern kannst das der Hund da gefahrlos für die Öffentlichkeit frei laufen kann :hust: , darf er halt nicht frei laufen.

    Zitat

    Ich gebs echt bald auf mit dir...

    Es können 1000 Nachbarn nichts dagegen haben, wenn es vom Amtswegen nicht genehmigungsfähig ist, dann spielt das keine Rolle.
    Drum ERST bei der Gemeinde nachfragen, denn wenn da irgendwas gegensteht kann man sich den ganzen Rest sparen.

    Es ist nun mal nicht jeder so wie du, dass er sich nicht um Bestimmungen und Auflagen schert und einfach sein eigenes Süppchen kocht.

    Eben.
    Im Baurecht gibts kein Gewohnheitsrecht!!!

    Wenn der nette Nachbar nach 10 Jahren sein Haus verkauft kann sich das Blatt schnell wenden.
    Dann kannst du deinen teuren1, 80 m Metallmattenzaun abreissen wenn nur 1, 20 m erlaubt sind und es dem neuen Nachbarn nicht gefällt.
    Vorher informieren kann viel Ärger und Geld sparen.