weiß jemand wie sich das Verhältnis zwischen Bebauungsplan und Hundeverordnungen verhält?
Ich weiß aus meiner Familie, dass jemand Ärger mit dem Ordnungsamt hatte, dass er den Zaun erhöhen soll - der Hund rannte bellend an den Zaun - der war so hoch, dass der Schäferhund die Pfoten stehend auf die oberste Latte legen konnte. Dort gab es keinen Bebauungsplan.
Was mich aber interessieren würde - und da würd ich mal beim Ordnungsamt nachfragen. Wenn ich einen großen Hund halte. Es könnten sich Leute bedroht fühlen oder er könnte auch drüberspringen und z.B. einen Unfall verursachen.
Wie verhält sich das dann mit "öffentlicher Sicherheit" zur gewünschten Optik eines Bebauungsplanes?
Da wäre ich wirklich sehr neugierig weil das weiß ich überhaupt nicht.
Noch lustiger wirds bei Listenhunden. Da schreiben manche Gemeinden ne Höhe vor. Was ist dann?