Welche realistischen Situationen bleiben da noch übrig?
Mindestens die, wo sich andere Personen unverantwortlich verhalten.
- Person überklettert oder den Zaun des Anwesens, um den Hund zu streicheln.
- Kind wird von Elternteil über den Zaun gehoben um den Hund zu streicheln.
- Personengruppe stürmt auf den Hund zu
Das ist halt das Problem bei "Fährlässigkeit und Strafbarkeit, WEIL etwas passiert ist." (unabhängig von einer Berücksichtigung des Verhalten des Hundehalters).
Und das ist halt der feine und riesige Unterschied zu "Verhalten war fahrlässig, weil ein sorgfältiger Halter das nicht gemacht hätte, UND DESWEGEN ist etwas passiert."
Wenn ein Kind über den Hundeplatz während einer Übung läuft, und der Hund verletzt es, ist bei 1) der Halter strafbar wegen Fahrlässigkeit, der Hund hätte während der Agility-Übung einen Maulkorb tragen oder Barrieren hätten ein Betreten der Fläche durch das Kind verhindern müssen. Bei 2) würde man sagen, dass diese Situation vom Halter nicht voraussehbar war und ihn deswegen hinsichtlich des Strafrechts keine Schuld trägt, und vielleicht gab es jemand anderen, der eine Schuld trägt.
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Und vielleicht zur Verdeutlichung: Es geht mir nicht um das Strafmaß (auch wenn ich den Abstand 15 Mon zum anderen oben genannten Fall mit 18 Mon nicht für sehr groß halte).
Ich erwarte aber eine gute Begründung, warum das Verhalten der Halterin nicht nur fahrlässig, sondern GROB fahrlässig war.
Diese Begründung erachte ich nicht für besonders schwer, aber trotzdem für notwendig. Und diese Begründung muss mehr sein als "Es ist etwas sehr schreckliches passiert."