Beiträge von anymouse

    Ich kann beide Seiten und ihre Irrtümer verstehen.

    Ich finde es richtig, wenn ein Mensch dafür strafrechtlich belangt wird, wenn er sich grob fahrlässig verhält und das dann gravierende Folgen hat.

    Was *Sascha* meint, ist die Formulierung "Sie hat grob fahrlässig gehandelt, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle hatte."

    Allein aus dem Kontrollverlust die grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, ist bedenklich: das bedeutet nämlich, dass jedwede Sicherung als strafrechtlich(!) unzureichend gilt, falls etwas passiert. Also alles was weniger als 100%ige Sicherheit bietet, ist grob fahrlässig: Wenn durch einen Unfall ein Fahrzeug den 3m hohen Stahlmattenzaun des Vorgartens durchbricht und beschädigt, und so der Hund ausbricht und einen Menschen anfällt: Grobe Fahrlässigkeit, der Zaun war nicht stark genug.

    Das meint Sascha mit

    Wenn ein Gericht nun zu dem Schluss kommt, dass allein die Feststellung, dass der Halter zum Tatzeitpunkt nicht über eine ausreichende Kontrolle verfügte, ausreicht, um eine Schuld des Halters zu beweisen, dann schrumpft dieser Bereich zwischen Kontrolle und Tiergefahr quasi auf Null, denn jede Verwirklichung einer Tiergefahr hätte durch andere Mittel im Vorwege verhindert werden können.

    Daher der andere Ansatz: Es gibt eine gewisse Anforderung an die Höhe der Sorgfaltspflicht, und wenn dann doch trotzdem noch etwas passiert, hat der Halter strafrechtlich nichts zu befürchten (die zivilrechtliche Tiergefahr würde durch die Haftpflicht geregelt). Und diese Höhe muss eine sorgfältige Person erkennen können.

    Ganz so drastisch war es hier nicht.

    Die grobe Fahrlässigkeit war, als bislang unauffällige Person, mit drei schweren, bislang unauffälligen bis leicht positiv auffälligen (Zuchtuntersuchung, Ausstellungen), aber offensichtlich ungenügend gehorsamen Hunden gleichzeitig Gassi gegangen zu sein. Zumindest ist das der Stand der aktuellen Zeitungsmeldung. Demnach war die Rasse oder etwaige unzuverlässige Maulkörbe irelevant.

    Mal schauen, ob in der schriftlichen Urteilsbegründung auf die Rasse und ihre (welche?) Eigenschaften, individuelle Eigenschaften der drei konkreten Hunde oder der Halterin, oder ungenügende Ausrüstung etc. hingeweisen wird.

    Meine Laien-Meinung dazu (und zwar in Unkenntnis der Urteilsbegründung, also erstmal als falsch anzusehen, und danach aus Deutschland mit wahrscheinlich anderem Verständnis):

    Es obliegt daher dem Gericht festzustellen, welche Sicherungsmaßnahmen im Vorwege angemessen und im Verkehr erforderlich gewesen wären.

    Bis einschließlich diese Satzes teile ich die Argumentation.

    Beim nächsten nicht mehr:

    In diesem Fall kommt das Gericht zu dem Schluss, dass allein die Tatsache, dass die Hundehalterin drei Hunde mit einem Gesamtgewicht von 72kg gleichzeitig ausführte, eine GROBE Fahrlässigkeit begründete.

    Da war noch nämlich noch mehr:

    • Die Hunde waren in offensichtlich unzureichendem Gehorsam.
    • Als Züchterin darf man ihr Kenntnis über das Zugvermögen und prinzipielles Verhalten der genannten Hunde unterstellen.
    • Ansonsten war es keine besondere Situation (also kein auf die Hunde zustürmender Clown, s.o.).

    Mir fallen drei Möglichkeiten einer besseren Sicherung ein, wo jede einzelne denen der Vorfall verhindert oder deutlich entschärft hätte:

    a) Besserer Gehorsam -- Die drei Hunde stürmten auf die Joggerin zu, die Halterin hatte Gelegenheit, sie zurückzurufen (wenn ich das so recht verstanden habe), der Rückruf war aber nicht erfolgreich.

    b) Nur ein Hund -- den hätte die Halterin vermutlich einfacher über Körperkraft halten können, und zusätzlich entfällt das Problem der Gruppendynamik.

    c) Jeder der Hunde trägt eine wirkungsvollen Maulkorb. Wäre dann immer noch sehr ungemütlich für die Joggerin gewesen, aber vermutlich eben nicht tödlich.

    Auch unter diesen Umständen hätte es Möglichkeiten der Verwirklichung der Tiergefahr gegeben, die vermutlich nicht als "Fahrlässig" gewertet wäre

    • Nur einer der Hunde, aber die Leine reißt (etwa aufgrund eines Fabrikationsfehler)
    • Alle Hunde + Maulkörbe, aber diese zerbrechen (etwa aufgrund eines Materialfehlers).
    • Alle Hunde + Maulkörbe, die Frau stürzt und bricht sich den durch Osteoporose brüchigen Hauswirbel.

    Zum anderen kann ich ohne Urteilsbegründung nicht genau erkennen, warum dies nicht als

    Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

    sondern als

    Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war.

    gewertet wurde. Ich stelle mir vor, dies liegt sowohl an der Rasse (die zusammen mit anderen auffälliger ist als etwa Berner Sennenhunde), als auch daran, dass der Halterin als Züchterin ein höherer Kenntnismaßstab zu legen ist.

    Mich stört einfach der Fakt, dass die Frage, ob die Hunde vorher schon Auffälligkeiten zeigten, keine Relevanz für die Beurteilung der Situation hatte.

    Wenn Du Dich auf den Vorfall mit der Joggerin in Naarn beziehst: Doch hätte es, allerdings dürften nur belegbare Auffälligkeiten relevant sein -- und die scheint es ja nicht gegeben zu haben (genaueres weiß man erst bei der Urteilsbegründung).

    Das heißt, egal wie lieb und gut hörend Hunde sind, passiert etwas, dann droht dem Halter eine strafrechtliche Verurteilung, auch wenn der Vorfall im Vorwege noch so abwegig schien.

    Dazu muss aber das "etwas" auch eine gewissen strafrechtliche Relevanz haben. Für "Laut bellend auf einen Menschen zurennen" allein ist gibt es keine zugehörige Straftat, dass wäre dann ggf. eine grob fahrlässige Ordnungswidrigkeit.

    Und warum sollten die Hündinnen Maulkorb tragen? Ist das in Ö/der Region so geregelt, weil die beiden (noch keinen) Wesenstest hatten?

    Ehe hier was falsch verstanden wurde: Ich weiß nicht, ob die Hündinnen hätten Maulkorb tragen müssen. Gemäß den Berichten über die Zeitungsartikel (Also Aussagen fünfter) trugen sie welche -- aber vermutlich ungeeignete (zumindest gegen Abstreifen).

    Ich frage mich nur, was von der Halterin zu erwarten gewesen wäre, bzw. welche konkreten Sorgfaltspflichten sie vernachlässigt hat -- das sollte in der Urteilsbegründung stehen. Und damit auch, warum es sich um grobe statt einfache Fahrlässigkeit handelt.

    bzgl. weiterer Maßnahmen, damit meinst du das Haltungsverbot? Das wurde nicht vom Gericht verhängt, sondern vom Bürgermeister des Wohnorts, kurz nach dem Vorfall. Das ist in Ö grundsätzlich zulässig.

    Nein. Maßnahmen, oder Mittel etc., um die Hunde zusätzlich zu sichern, im Vorfeld. Sprich: war es Bestandteil der Fahrlässigkeit, dass die Hunde keine geeigneten Maulkörbe trugen; oder hätte sie aus vorherigem Hunde-Verhalten ableiten können (und nicht allein wegen Größe und Gewicht!), dass sie die Hunde nur einzeln führen durfte -- dann sollte auch das konkrete Verhalten der Hunde im Urteil erwähnt werden.

    Im Moment steht die Aussage im Raum "Aufgrund Körperkraft und Statur kann die Halterin nur einen Hund der genannten Gewichtsklasse sicher führen (auch unter widrigen Umständen wie Hinfallen), daher war das gleichzeitige Führen von drei Hunden grob fahrlässig."

    Gibt es die Urteilsbegründung online, oder sollte sie zumindest demnächst irgendwo zu finden sein? Mich interessiert, was genau die "grobe Fahrlässigkeit" war - und was es mehr ist als mit drei (statt einem) schweren/großen/kräftigen Hund zu gehen, bzw. aus welchen vorher erkennbaren (!) Anzeichen die Notwedngkeit weiterer Maßnahmen abzuleiten gewesen wäre.

    1) Wer errät, für welches Vieh ich da eigentlich eine Brutstätte bauen wollte?

    2) Wer findet das Vieh, das es sich stattdessen dort gemütlich macht?

    Ich nehme mal an, beide Viecher gehören zu den Bilateria.

    Hm, gewollt war es vermutlich für Igel.

    Geworden meint aber vermutlich nicht das unschuldig grasende weiße Pferd im Hintergrund. Und irgendwelche Regenwürmer, Schnecken oder "normale" Insekten fändest Du wahrscheinlich nicht erwähnenswert. Hm, Wespe, Maus, Wiesel?