Hm, ich finde immer mehr Argumente für eine Einführung folgender drei Listen von auflagenbehafteten Hunden:
- Heikle Rassen und Hunde -- Das sollten Rassen sein, die bei "sich nicht drum kümmern" ganz üble Verläufe nehmen können; da sehe ich z.B. Mali und viele andere Gebrauchshunderassen drunter. Kein allgemeines Haltungsverbot, sondern Erwerb (und Haltung) ist mit Auflagen, u.a. vorheriger Sachkundenachweis u.ä. möglich. Nicht so sehr, um generell eine Haltung zu erschweren, sondern um einen Interessenten zu zwingen, sich vorher zu informieren, um was es sich handelt, und nicht einfach nur nach Optik zu kaufen.
- Gefährliche Hunde und Rassen -- Auflagen wie bisher bei den gefährlichen Hunden; ob und welche Rassen darunter fallen, sollte aufgrund von Studien ermittelt werden.
- Bedrohlich bzw. einschüchternd wirkende Hunde und Rassen -- hierfür sollten vor allem vorherige Anforderungen wie Polizeiliches Führungszeugnis etc. gelten.