Beiträge von anymouse

    Statistiken finden sich in dem Thread schon mehrfach, zum Beispiel die Bissstatistik aus NRW, die nach nach Häufigkeit der Hunde gewichtet. Pitbull, AmStaff & Co sind das ganz vorne dabei, dicht auf den Fersen: Schäferhund, Rottweiler.

    Genau, und das ist das Problem. Sie bieten keine gute Möglichkeit zu sagen: Ein Am. Staffordshire Terrier ist wesentlich gefährlicher als ein Deutscher Schäferhund. D.h. aus ihnen lässt sich eben nicht ableiten, dass Am. Staffordshire Terrier verboten werden, Deutsche Schäferhunde aber nicht.

    Naja, es gibt ja schon einige Statistiken, wenn auch keine guten. Glücklicherweise auch, eben weil es so wenige Vorfälle gibt.

    Durchschnittliche Anzahl von Todesfällen durch Hundebisse nach Bundesländern 2009-2019 | Statista
    Jedes Jahr sterben deutschlandweit im Schnitt rund 3,3 Personen aufgrund von Hundebissen.
    de.statista.com

    Bei etwa 4 Todesfällen pro Jahr in Deutschland durch Hundebiss ist das im Vergleich zu 2000-3000 Toten pro Jahr im Straßenverkehr allerdings eine recht geringe Gefahr.

    Das Problem bei den Statistiken ist, dass man aus diesen nicht ablesen kann "Dies sind die gefährlichen Rassen und die anderen sind harmlos". Das heißt, individuelle Eigenschaften dürften viel relevanter sein als die Rasse. Nur lassen diese sich eben aufgrund der geringen Vorfälle kaum geeignet analysieren.

    Im denkbar blödesten Szenario geht mir Kaya aus der Hand, hetzt ein Reh über die Straße und der entgegenkommende Fahrer, der ausweichen will, kommt von der Straße ab und prallt gegen einen Baum mit Todesfolge.

    Da spielt dann wiederum die aktive Handlung des entgegenkommenden Fahrers eine Rolle.
    Anderes Beispiel: Deutschland: Hund bellt, Passantin erschreckt sich, tritt auf die Straße und wird von Auto erfasst (OLG Karlsruhe 07.01.2015 – 9 U 9/14) -- da war der Autofahrer schuld weil u.a. zu geringer Seitenabstand.

    Österreich, Zivilsache: (OGH 16.5.2023, 2 Ob 71/23i) Hund bellt, Radfahrerin erschreckt sich und stürzt -- Halterin war Schadensersatzpflichtig.

    Wir suchen nun eine markiermöglichkeit, die nicht umgefahren werden kann, aber auch bei höhenausgleichen (an einer Stelle abtragen, an der anderen ein bisschen auffüllen) -

    Da fehlt mir etwas, was gemeint ist. Um welche Höhenveränderungen geht es denn?

    Vielleicht die beiden Zwecke trennen: a) eine Stelle mit bekannter Höhe markieren, b) etwas auffälliges, damit man auch bei hohem Bewuchs etc. die Stelle wiederfindet.

    Für a) könnte ich mir irgend etwas festes, breites vorstellen, was aber nicht so hoch sein darf, damit es nicht versehentlich umgefahren wird. Und man halt genau weiß: von diesem Punkt sind es x cm bis zur erlaubten Höhe (o.ä.). Und eine Halterung hat für b), was etwas flexibler ist, damit man die Stelle dann wiederfindet (da stelle ich mir so Wimpel für Kinderfahrrad vor).

    und er hat sie raspelkurz abgeschnitten.

    Das kann die eigentlich nicht überleben, denke ich mir.

    Wie kurz? Noch oberhalb der Veredelungsstelle?


    da ist Maschendraht und etwas Efeu rankt hoch, reicht aber nicht.

    Hm, vielleicht erstmal Sichtschutzmatten für die erste Zeit, und damit es wirklich Blickdicht ist. Dann Glockenrebe und davor dann einen breiteren Streifen mit mittelhohen und nicht ganz dichten Büschen. Wird aber auch ein paar Jahre dauern ...

    Mal wieder drängt sich der Verdacht auf, dass "gefährlich" ein viel zu breiter Bereich ist.

    "Gefährlich weil hetzt" ließe sich durch eine 5m-Schleppleine ausreichend neutralisieren.

    "Gefährlich weil springt mit 60kg Leute um, und beißt bzw. boxt mit Maulkorb" nicht.

    Das Problem ist, dass "Gefährlicher Hund" in NRW halt ganz bestimmte Auflagen erfährt, und zwar unabhängig ob es solche handelt, "die [...] mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind", oder solche "die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen".


    Da fehlt mir einfache die Differenzierung.

    Kniffelig. Meistens lösen sich die Tiere beim Abfliegen; vielleicht auch beim längeren Sitzen/Warten. Beim reinen Fliegen eher seltener.


    Dann kommt es natürlich darauf an, welche geeigneten Sitz- und Wartegelegenheiten mit problematischem Unterbau (d.h. über Terrasse, o.ä.) es gibt. Heikel wird es, wenn es geeignete Übernachtungsbäume gibt.

    So pauschal kann man es daher nicht sagen, dass müsste man sich konkret anschauen.

    "Das eigentliche Gehege in der Größe von 2 x 15 m² ist ..."

    Nach TierSchHuV §6

    Die Größe reicht (Abs. 2): ab 65cm Widerristhöhe mindestens 10qm, jede Seite nicht kürzer als 2m.

    Der Boden nicht (Abs. 3): "Der Boden muss [..] so beschaffen sein, dass er [...] leicht sauber und trocken zu halten ist." Das sehe ich beim Erdboden nicht.


    Dass die Liegefläche derzeit noch nass ist, empfinde ich als kein Problem, wenn das Dach erst kürzlich darüber errichtet wurde (dann konnte sie in der kurzen Zeit noch nicht trocknen; allerdings sollte dies bis zum Bezug geschehen sein). Allerdings fände ich in dem Bereich auch seitlichen Witterungsschutz sinnvoll bis notwendig.