Beiträge von anymouse

    Ich hab doch geschrieben das ich den für gefährlich durch seine Größe halte.

    Was ist dein Problem :ka:

    Was ich meinte: Gegenüber einem Kind kann auch ein Pudel "riesig" sein. Beim Anspringen eines Kindes kann allein dies zur Einstufung als "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential" führen.

    Im Fall "Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1305/11" handelte sich um einen Shar Pei (Alter und Größe unbekannt), das Anspringen war aber wohl etwas heftiger und das Kind "mehr als unerheblich verletzt".

    Jetzt ehrlich ich kenne mehrere Hunde wo ich denke das anspringen ist gefährlich.


    Ein Riesen Hund

    Das "Riese" relativiert sich, wenn die angesprungene Person ein Kind ist.

    Aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz:

    Ein Anspringen in gefahrdrohender Weise liegt vor, wenn durch das Anspringen bei verständiger Betrachtung und Würdigung aller Einzelfallumstände die Gefährdung eines Menschen zu befürchten war. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Hunde Kinder oder ältere Menschen unkontrolliert derart anspringen, dass diese umfallen oder umzufallen drohen. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Hunde z.B. auf Menschen zulaufen, um diese erkennbar harmlos zu begrüßen oder zu beschnuppern.

    (Hervorhebung durch mich)

    Im Sinne der "typischen Tiergefahr", ist jeder Hund gefährlich.

    :( Das Problem ist dann, dass dann in NRW für jeden Hund eine explizite vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig wäre, weil: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

    Da finde ich die Beschreibung "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" viel deutlicher.

    Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

    Ja, jedes deutsche Bundesland hat da seine eigene Definition.

    Es gibt Ähnlichkeiten. Die Unterschiede sind nicht riesig, aber Fein:
    In NRW reicht "einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben", in Berlin nur, wenn der Hund nicht zuvor angegriffen oder provoziert wurde.

    Und natürlich gibt es da auch Ermessensspielräume:

    Ist es eine Provokation, mit ausgebreiteten Armen auf einen Hund zuzulaufen?
    Ist das Anspringen eines ausgewachsenen, sportlichem und im Gewicht deutlich überlegenen Menschen (also kein Kind oder gebrechliche Person) im Spieltreib eine "in Gefahr drohende Weise"?

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    P.S.: Im Wiki-Artikel gibt es eine Gute Liste, um auf die Hunde-Gesetze der deutschen (und österreichischen) Ländergesetze zu gelangen, meist sogar zur Definition "Gefährlicher Hund".

    ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert?

    Nein. Und Deine Liste stimmt nicht mir der LHundG NRW überein:

    Ein paar Unterschiede:

    • "Biss Hund" ist nicht gleich "Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,"
    • "Biss Mensch" ist nicht gleich "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
    • "aggressiv auffälliges Verhalten (wozu auch Leinenaggression zu gehört)" taucht gar nicht in der Liste auf.
    • "Anspringen" ist nicht gleich "einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen" -- Da wird z.B. unterschieden, ob es sich um ein Kind oder gebrechlicheren oder älteren Menschen handelt oder nicht.

    Rechtlich nicht.

    Rechtlich doch. Wenn nämlich der "geliebte Familenplüschi" plötzlich überfordert ist, hat sich der Halter VORHER nicht wegen §4 LHundG Abs. 1 ordnungswidrig verhalten: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
    Erst hinterher und nach Einstufung.

    Geht es hier eigentlich noch um gefährliche Hunde oder nur noch um irgendwelche Spitzfindigkeiten?

    Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.

    Sind das Stachelbeeren? Oder sterbe ich wenn ich eine davon esse?

    Weder noch. Das würde ich als Johannisbeeren ansehen und ebenfalls essen.

    Bei Stachelbeeren sieht man auch im reifen Stadium noch die Längsstreifen an den Früchte, und die sind dann groß wie ein 50-Cent-Stück.

    Wir haben uns ja von unserer Seite aus richtig verhalten

    Das glaubst Du. Kannst Du das belegen, und ist auch die Gegenseite davon überzeugt?! ;) Nicht das da ein Gerangel unter Hunden mit 50/50-Teilung herbeigeredet wird, und ein Angriff DEINES Hundes auf den anderen HH?

    Lies mal ein paar Threads aus dem "Verordnungen und Rechtliches"-Forum.
    Z.B.: Beißerei. Andere Partei gibt mir die alleinige Schuld. Was kann ich tun?