Ich hab doch geschrieben das ich den für gefährlich durch seine Größe halte.
Was ist dein Problem
Was ich meinte: Gegenüber einem Kind kann auch ein Pudel "riesig" sein. Beim Anspringen eines Kindes kann allein dies zur Einstufung als "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential" führen.
Im Fall "Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1305/11" handelte sich um einen Shar Pei (Alter und Größe unbekannt), das Anspringen war aber wohl etwas heftiger und das Kind "mehr als unerheblich verletzt".