Beiträge von anymouse

    Die Art von Gesuch war mir echt neu - gibt's wirklich Leute, die sich irgendwo ein Grundstück anmieten, einen Zwinger drauf stellen und den Hund tagsüber da reinstecken? (Und die Schlussfolgerung: Warum bleibt er nicht bei denen Zuhause - bellt er, zerstört er, fühlt er sich beschissen?

    So etwas ähnliches gab es hier auch in der Gegend. Es waren vermutlich Züchter von Gebrauchshunden. Da waren es aber dann nicht nur ein Hund, sondern mehrere. Vermutlich waren es mehr, als in die Wohnungen passten.

    Würdet Ihr es wieder tun oder ist diese „immer wieder wohnen in einer Baustelle“ zu anstrengend/ belastend?

    Es kommt sehr auf die konkrete Situation an.


    Belastend finde ich eine Situation, wo der eine noch viele Baustellen sieht und bearbeiten/fertig machen muss, und jemand anderes schon neue aufmacht.

    Ansonsten halt auch: Was kann man machen (Fähigkeiten)? Wie viel kann man machen (Zeit)? Was kann man machen lassen (Geld)?

    Weiterhin sollte man schon ziemlich geplant haben, was wie gemacht werden soll. Ansonsten kann es passieren, dass man in einem gemachten Teil wieder anfangen muss, weil sonst was anderes nicht passt.

    ohhh der ist ja knuffig. Aber damit kann ich meinem Mann beweisen dass ich nicht komplett übergeschnappt bin - er war der Meinung niemand sonst kommt auf die Idee seinen Hund nach einem Zwergenkönig zu benennen :rolling_on_the_floor_laughing:

    Vielleicht meinte er "niemand sonst kommt auf die Idee seinen Leonberger Bernersennenhund nach einem Zwergenkönig zu benennen". xD  

    Ein allgemeines Feuerwerksverbot dürfte schwer durchsetzbar sein. Höhere Sorgfaltspflichten dagegen schon.


    §308 StGB gilt auch für Feuerwerk.


    Bezüglich der Offenställe weiß ich nicht, ob diese unter die in §23 1. SprengV ("Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.") genannten "besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen" fallen; Gebäude mit Reetdächern und Fachwerkhäuser gehören wohl dazu.

    Das Haltungsverbot (lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen, auch wenn das Warum geklärt ist und sich dann herausstellt, dass das doch nicht vollständig Schuld der Halterin war.


    Falls das Verbot nur zeitweilig gilt, bis man weiß was los war und was nicht, fände ich es okay.


    Insofern kann ich das Verhalten der Partei nachvollziehen.