Beiträge von schnauzermädel

    Hundesteuer bezahlt der Halter eines Hundes, ob er auch der Eigentümer ist, das ist egal.
    Und Halter eines Hundes ist immer der, der regelmäßigen Umgang mit dem Hund hat, ihn füttert und versorgt, also in dem Fall das TH.
    Also muss der Hund dort gemeldet werden und du kannst dem TH dann den Betrag erstatten.

    LG
    das Schnauzermädel

    Mhh, ich weiß in knapp 30 Jahren Vereinleben von 2 Würfen.

    Wurf Eins entstand aus wirklich reinem Versehen bei einem nicht züchtenden Vereinsmitglied, das Rüde und Hündin hielt. Dieses Mitglied hatte das Rückgrat den Unfall anzugeben, hat alle Gebühren und die erheblichen Strafzahlungen in Kauf genommen und dafür gesorgt, dass die Hunde Papiere bekommen. Diese wurden natürlich als "nicht nach den Richtlinien gezogen" gekennzeichnet. Dieser Unfall kostete definitiv einen Haufen Geld, aber die Welpen hatten vollständige Papiere.

    Wurf Zwei war ebenfalls ein Unfall, dort am es bei einem Züchter versehentlich zu einer Inzestverpaarung. Dieser Züchter war leider nicht intelligent genug diese Trächtigkeit abzubrechen. Gleichzeitig versuchte er auch noch die Welpen unter der Hand abzugeben. Er war Vereinsmitglied, die Betonung liegt auf war...

    LG
    das Schnauzermädel

    Geh mit dem Hund in eine Tierklinik oder zu einem soazialisierten TA.
    Natürlich kann ein Hund HD und DM haben. Das schließt sich absolut nicht aus.
    Nur ist MD eine Ausschlussdiagnose, wirklich belegen kann man das meist erst beim toten Tier. Und nach deinem Bericht hat der TA wenig anderes ausgeschlossen. Es gibt schließlich zig andere Erkrankungen, die sehr ähnlich verlaufen. Eine MD verläuft schleichend und schmerzfrei. Ihr müsstet also lange die Probleme übersehen haben, wenn es euch erst jetzt aufgefallen sein soll. Die Beschreibung, dass es nach dem Klemmen der Pfote begann, klingt nach etwas anderem.

    Sollte es MD sein, dann sucht euch einen guten Physiotherapeuten und lasst euch zum Biko-Expander beraten.
    Aber findet erstmal heraus, was der Hund wirklich hat.

    Alles Gute!

    LG
    das Schnauzermädel

    Klar ist mein Greg schön... Nur ein Black Malinois, das ist er sicher nicht. :lol:

    Zitat

    OT

    ich hab hier so nen Hund sitzen, ich finds ned lustig

    (sie ist ZWEITER Hand Bevorman mich steinigt )

    Entschuldoige, aber der Verein betreibt Verbrauchertäuschung und lässt sich vergleichsweise ungeprüfte Hunde vergolden...
    Wieso sollte dich das aber jetzt treffen? Du hast da nicht gekauft, vor allem nicht in gutem Glauben etwas anderes zu bekommen.

    LG
    das Schnauzermädel

    Gibt es eigentlich einen Markt für "Black Malinois"? Oder doch noch besser exklusiv in "blue"...
    Nachdem ich mir letztens habe erklären lassen, dass zumindest der "Black" eine FCI-anerkannte Rasse ich, sollte ich mal flott einen Papierdruckerverein suchen. :lachtot: :lachtot:
    Oder klingt etwas weniger sprachlich gemixt "Malinois Noir" besser? :???: :lachtot:
    Muss sich ja auch vermarkten lassen...

    LG
    das Schnauzermädel

    Welcher VDH-Züchter inseriert denn bitte dauerhaft wöchentlich? Den möchte ich dann sehen.

    Und wieso spielt bei allen Käufern der Preis die Hauptrolle?
    Komisch... Bis auf Greg und meine Nothunde kamen alle unsere Hunde vom seriösen Züchter. Und sie wurden untersucht und diese Ergebnisse in die Datenbanken des Vereins gestellt. Obwohl das noch mehr Geld kostet. Aber ich möchte später eben wieder einen gesunden, gebrauchsfähigen, rassetypischen Hund kaufen können. Und dafür muss man eben mehr tun als nur einen Hund zu kaufen und dann nach mir die Sintflut.
    Und damit bin ich absolut nicht allein, die wenigsten Vereinsmitglieder züchten.

    Wenigstens Papiere...
    Die sind gerade mal der Anfang, wenn man denn über Zucht nachdenkt. Da gehören dann auch die gesammelten Ergebnisse der Geschwister und Halbgeschwister der potentiellen Zuchthunde zu, die stehen nicht in den Papieren... Nur so als Beispiel...

    Weiter völlig irritiert
    das Schnauzermädel

    Zitat

    Und ich kenne nur Züchter die noch was arbeiten, sag mal was ist das denn für ein Verein, wovon du sprichst, wie heißt der denn ?

    Ein FCI-Verein sicherlich nicht, aber das ist ja auch egal, Hauptsache irgendwelche Papiere, dann kauft die Viecher schon jemand.

    Übrigens finde ich sehr komisch, dass ich in knapp 30 Jahren mit Rassehunden nur Züchter mit Zuchtziel getroffen habe. Geld spielt nur in so weit eine Rolle, dass genügend da sein muss, damit man sich die Zucht leisten kann.
    Aber lass mal nachdenken... Die Futterfundgrube ist nur Hobby vom Hungenberg, der lebt von seinen Schäferhunden. Und der Köber macht auch nur in seiner Freizeit Futter, die Hunde würden sicher zum Lebensunterhalt reichen. Und warum geht unser Ortsgruppenvorsitzender eigentlich zur Arbeit, die Zwergschnauzer sollten ihn doch locker durchbringen. Und warum deckt der Sportkollege noch Dächer? Die Pferde- und Hundezucht sollte doch Reichtümer bringen. :lachtot:

    Unfassbar
    das Schnauzermädel

    Hier ist der unglückliche Umstand, dass der Vermieter nicht frei entscheiden kann, weil es eben eine Eigentumswohnung ist. Das ist eine völlig andere Lage als in einem normalen Mehrfahmilienhaus, wo alle Einheiten einem Vermieter gehören.

    Aber es ist nicht hoffnungslos, wenn der Hund vor dem Beschluß da war.
    Mal ein Urteil zu so einer Geschichte.

    Zitat

    Hundehaltungsverbot in Eigentumswohnung
    Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.
    Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00

    Zitat

    Durchsetzung eines Hundehaltungsverbotes
    Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Versammlung ein umfassendes Hundehaltungsverbot, so ist diese Anordnung wirksam, wenn dieser Beschluss nicht von einem Wohnungseigentümer angefochten wird. Allerdings kann im Einzelfall die Durchsetzung dieses Beschlusses gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Eigentümergemeinschaft tatsächlich von dieser Tierhaltung kaum tangiert ist.
    Oberlandesgericht Hamm, Az.: 15 W 507/04


    Der Vermieter könnte den Beschluß also noch anfechten, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.

    LG
    das Schnauzermädel