Zitataber nicht in jedem psk.
gruß marion
Wenn du einen PSK-VPG-Richter hast, dann vergiss es. Die sind sich einig.
ZitatWarum ich kein Stoffhalsband zulasse? Ganz einfach: Es ist eindeutig geregelt. Es ist laut Leitfaden ein unzulässiges Halsband. Sicher, es wird am Halsband nicht eingewirkt, aber dann können die Hunde doch auch z. B. einen Stachel tragen, ist doch egal, wird ja auch nicht dran eingewirkt.
Die Art der Halsung ist geregelt. Genauso wie andere Dinge in der PO und im Leitfaden geregelt sind. Ich habe als Richter die Aufgabe die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Mir steht es nicht zu, meine eigene PO zu schreiben und Sachen zu akzeptieren die nicht zulässig sind. Meine persönliche Meinung tut in diesem Falle nichts zur Sache. Ich darf als Richter nicht gegen die Regeln verstoßen, also achte ich auf die Einhaltung.
(S. Roggenbau)
Und dummerweise hat er da Recht. Der Leistungsrichter-Leitfaden erlaubt genau das einreihige Gliederhalsband oder für die BH ein Brustgeschirr. Ein anderes Halsband wird nicht erwähnt.
Sprich gerät man an den falschen Richter, dann läuft man mit einem normalen Halsband keine BH und selbst eine Klage im Nachhinein hat keinen Erfolg.
LG
das Schnauzermädel