Wir haben keine Ahnung, sie wurde in unserem Garten entsorgt. Etwas jagshundiges vermuten wir, aber was jetzt an ihr beteiligt sein könnte? Wirklich keine Ahnung.
LG
das Schnauzermädel
Wir haben keine Ahnung, sie wurde in unserem Garten entsorgt. Etwas jagshundiges vermuten wir, aber was jetzt an ihr beteiligt sein könnte? Wirklich keine Ahnung.
LG
das Schnauzermädel
Zitatich denke nicht, wenn du wüsstest mit welcher rasse ich dies geschafft habe.
es kommt immer aufm HH an und die mühe die man sich macht. vielleicht ist es einfacher mit einem bordercollie bzw. generell triebigen hund, da er mehr trieb hat, arbeiten will, aber schaffen kann man es mit jedem hund bzw. nicht nur schaffen, sondern auch schaffen mit einer guten leistung. man muss ihn nur gut genug kennen, um ihn richtig zu motivieren.
Ne, das meine ich nicht.
Ich meine das hier.
Zitatich glaube der größte konflikt zwischen VPGlern und agility ist eben die erziehungsform und die handhabung.
Wobei man es evtl. als Handhabung bezeichnen könnte.
Aber gewisse Plätze, die neben VPG an anderen Tagen andere Sportarten anbieten, betrete ich tunlichst nicht an diesen Tagen. Und das hat rein gar nichts mit mit einem Abwerten oder Belächeln der jeweiligen Sportart zu tun. Es dient lediglich der Vermeidung von Zwischenfällen und Endlosdiskussionen über den angeblich so schlecht sozialisierten Hund. ![]()
LG
das Schnauzermädel
Könnte es vielleicht auch manchmal am Hundetyp liegen? ![]()
LG
das Schnauzermädel
Die Frage ist doch immer, wo kommt der Richter her.
Gibt in dem Verein ja kaum welche. Wir hier haben sozusagen fast alle Richter des Vereins.
Die anderen Landesgruppen müssen meist fremde einladen, weil es sonst nicht zu bezahlen ist.
LG
das Schnauzermädel
Ansotica, du vergleichst gerade mit der heutigen Zeit. ![]()
Ja, man hätte einen hohen Prozentsatz der Hündinnen tatsächlich überfordert.
Und man konnte nichts daran ändern.
Damals lebte ein riesiger Teil der Bevölkerung ohne Auto und ohne Telefon. Fertigfutter oder Fertigmilch gab es nicht an jeder Ecke zu kaufen. Fleisch holte man max. einmal pro Woche an der Freibank oder am Schlachthof. Transportiert wurde das Ganze auf dem Fahrrad. So kam der Hund auch zum TA oder zum Hundeplatz. 20 oder 30km Anfahrt für z.B. eine Prüfung auf dem Rad, das war völlig normal.
Bei der typischen Wurfgröße einer größeren Hunderasse wäre die beim Belassen der Welpen ein hoher Prozentsatz verstorben, nur hätten die sich dann gequält. So einfach ist das, auch wenn du das nicht hören möchtest. Mehr Welpen verkaufen, das hätte jeder gerne getan. Aber das Risiko war einfach zu groß.
LG
das Schnauzermädel
Zitateigentlich nicht .
Mein Mogli ( ist zwar kein Zwergpinscher , aber egal : ) ) war mit 8 Wochen ca. 2,5 kg schwer und 25 cm groß . Nun ist er erwachsen , 40 cm und 11 kg schwer. Dachte auch ,er wird größer.
So klein und leicht war Kleinteil in dem Alter auch... ![]()
"Kleinteil" heute...
LG
das Schnauzermädel
Wir sind immer noch bei nur einer Zecke völlig ohne Schutz, während andere im gleichen Gassigebiet, teilweise mit Schutz, stöhnen, weil sie nur noch Zecken entfernen dürfen. ![]()
LG
das Schnauzermädel
Lest mal das ca. 15 Jahre später erschienene Werk "Hundeerziehung ohne Zwang" von Klinkenberg. ![]()
LG
das Schnauzermädel
Nein, sie dürfen nicht abweichen und eigentlich gelten die "neuen" strengeren VDH-Regeln auch ab Verabschiedung und Veröffentlichung.
Trotzdem dauert es bei manchem Verein dann eben doch ewig, bis das auch tatsächlich ankommt.
Die Hauptzuchtwartin des PSK war deutlich nach in Kraft treten der "neuen" VDH-ZO auch noch der Meinung, dass man Schnittgeburten leider nicht begrenzen könne, da die ZO das nicht hergebe. ![]()
LG
das Schnauzermädel
In der PO ist es zweideutig.
Der engagierte Richter wird dann also in den Leistungsrichter-Leitfaden schauen, schhließlich formuliert der die Anforderungen der PO nochmals viel genauer.
Und findet er dann diesen Passus:
ZitatAlles anzeigenDer LR sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen insbesondere auch auf die
Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband, einreihig) richten. Dieses Kettenhalsband
darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umliegen. So
genannte „Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. Lediglich in der BH/VT-Prüfung ist ein
Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.
Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von
der handelsüblichen Ausführung nicht abweichen.
LG
das Schnauzermädel