Und bezüglich der Nichtigkeit solcher Klauseln. "Meine" Züchterin hat in ihren Verträgen auch eine Klausel, die so mancher nicht unterschreiben mag oder meint, das wäre nichtig. Die Klausel besagt, dass der verkaufte Welpe nur im Verein X zur Zucht eingesetzt werden darf, so er denn eine ZZL erhält. Da gab es in Fins Wurf eine Rüdenkäuferin, die das nichtig fand und ihren Rüden zum Decken in den Kleinanzeigen anbot. Das ging vor Gericht und die Züchterin hat das Verfahren auch gewonnen.
Von solchen Fällen (bzgl. vertraglich verbotener Zuchteinsätze für einen verkauften Hund etc.), in denen der Züchter dann doch recht bekommen hat, habe ich jetzt auch schon öfter gehört. Wenn der Vertrag vernünftig aufgesetzt ist und Vetragsstrafen vereinbart sind, scheint so manches vor Gericht doch Gewicht zu haben ...