Wenn der Mann reingreift, während Hunde rangeln und er dabei zufällig erwischt wird, ist er selbst schuld. Er kann sich auch nicht auf die Straße stellen und dann den Verklagen, der angefahren wurde. Hätte dein Hund den Mann bewusst gebissen, also mit dem Mann als tatsächliches Ziel, sähe die Lage ganz anders aus. Ich würde mich auf keinen Fall auf diese merkwürdige Forderung einlassen. Er darf den Fall gerne Melden und Du schilderst dann das Geschehen, bei einem 8 Monate alten, sonst unauffälligen Hund wird sich das Ganze meiner Meinung nach schnell in Luft auflösen.
Wenn Du sichergehen willst, ruf einfach mal deine Hundehaftpflicht an und frage die Leute dort. Auf ein formloses "Ich will Geld"-Schreiben würde ich mich unter gar keinen Umständen einlassen. Ist der Schadensanspruch begründet und offiziell bestätigt, wird auch die Höhe festgesetzt und von deiner Haftpflicht getragen, ist er das nicht, schaut er in die Röhre und greift das nächste mal nicht mehr zwischen rangelnde Hunde.