Das ist von Rasse zu Rasse unterschiedlich, welche Erfolge und Prüfungen sie für eine Zuchtzulassung brauchen.
Der Dobermann z.B. braucht auch die Schutzhundprüfung, ich weiß jetzt nur nicht ob bis 1, 2 oder 3, und auch eine Ausdauerprüfung. Ausgestellt werden müssen sie meine ich auch.
Beim Kromfohrländer sieht das wieder ganz anders aus. Die müssen nur einmal zur Körung, und wenn sie die bestehen, sind die ihren Lebtag zur Zucht zugelassen. Man muss dazu natürlich auch vorher eine tierärz tliche Bescheinigung usw. vorlegen dass der Hund gesund ist, auf der Körung wird der Hund dann nochmal von einem Richter begutachtet, was Wesen und Standard betrifft und dann ist es ok.
Beim DSH hat die Körung wieder eine ganz andere Bedeutung. Wie genau DSH die Zuchtzulassung bekommen weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es da Welpen gibt mit roten, weißen und ich meine schwarzen Papieren. Daran erkennt man, ob nur ein Elternteil, beide oder keins gekört ist. Da ist die Körung sowas wie das Tüpfelchen auf dem I oder so ähnlich, also nichts was man braucht, aber sieht vielleicht besser aus. Und ob die Körung da genauso verläuft wie beim Kromi, weiß ich nicht.
Klar, wenn ich einen triebstarken Hund möchte, suche ich mir Eltern mit guten Leistungen. Aber ich verstehe es trotzdem nicht, wieso es Pflicht sein muss, Schutzhundprüfungen abzulegen. Ich denke das sollte der Züchter für sich entscheiden, ob er "Leistungs- bzw. Arbeitshunde" oder "Familienhunde" züchten möchte.
Ich finde die Regelung, wie sie beim Kromi ist, eigentlich am besten.
Liebe Grüße