https://www.landundforst.de/ni…nmalige-foerderung-572795
Ich hab die neue Richtlinie noch nicht gelesen, also erstmal nur die Info aus dem Artikel.
Das hier
Zitat
dass der wolfsabweisende Grundschutz jetzt auch dann als vorhanden gilt, wenn er durch panische Tiere in Reaktion auf den Wolf auf der Weide niedergerissen wurde.
ist auf jeden Fall ein guter Ansatz. Das bisherige Vorgehen war höchstgradig unfair den Tierhaltern gegenüber.
Und das hier ist überall so, das kapieren nur die Leuts nicht, die dann immer empört sagen "was wollt ihr Tierhalter denn noch, ihr kriegt ja schon die Herdenschutzförderung!".
Zitat
Keine Verbesserungen bringt die Richtlinie laut Ehlers bezüglich der Förderung des Ersatzes bestehender Herdenschutzzäune: „Es ist weiterhin nur die einmalige Förderung von wolfsabweisenden Zäunen möglich. Wenn der Zaun aufgrund von natürlicher Abnutzung vollständig oder teilweise ersetzt werden muss, trägt der Tierhalter zukünftig selbst die gesamten Kosten.“
Das war schon immer ein Witz und wird es auch bleiben, solange das so gehandhabt wird.
Funfact aus unseren Hofbesichtigungen:
Es gibt einen, der will uns unbedingt seinen Hof verkaufen (der für uns aber nichts taugt), weil:
wir Rinder halten und er eine Förderung für einen wolfsabweisenden Rinderzaun bekommen hat (BY) und das zurückzahlen müsste, wenn der Zaun innert einer bestimmten Frist (die ich vergessen hab, aber es war ein langer Zeitraum) nicht mehr für Rinder, sondern anderen Tierarten genutzt wird.