Beiträge von McChris

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    dem stärksten angstauslösenden Reiz ausgesetzt und soll in der Situation bleiben, bis seine Angst zurückgegangen ist.

    Diese Therapie-Form sehe ich ebenfalls sehr kritisch.

    Das macht man genau solange, bis einem das erste Tier vor Panik gestorben ist... wobei ich jetzt nicht unbedingt nur von Hunden "rede".

    Das sind Methoden, die nur von Therapeuten angewendet werden sollten, die dann auch bitte jederzeit "Herr der Lage" sind und einschätzen können, ab wann der Streß rein medizinisch betrachtet für das Tier ins vital bedrohliche übergeht - denn selbst bei Menschen, denen man bis zu einem gewissen Angstgrad noch mit Argumentation begegnen kann, fallen ab einem gewissen Stand der Panik in unbeeinflussbare körpereigene Regularien, die vom Verstand absolut unbeeinflußbar sind - spätestens dann, wenn mensch sich vor Angst wirklich in die Hose macht, sollte solch ein Versuch beendet werden.

    In den beschriebenen Beispielen gehe ich einfach davon aus, dass die Angst bei den Vierbeinern noch auf einem vital-verträglichen Level war - DANN kann das sicherlich funktionieren und DANN bleibt es auch für die Gesundheit folgenlos. Und nur DANN kann es ein hilfreicher Versuch sein.

    Aber die Einschätzung, wie ausgeprägt die Angst/Panik bei einem Vierbeiner ist, stellt sich hier m. E. als der limitierende Faktor für die Anwendung dar.

    LG, Chris

    Ich mache das Spielen mit fremden Hunden bei unserem Yorkie auch davon abhängig, ob die "Femden" dies überhaupt gewöhnt sind - denn die etwas andere Dosierung des körperlichen Einsatzes sollte schon "geübt" worden sein. Eine "Patsche-Pfote" von einem Labbi-aufwärts auf einem Yorkie-Rücken kann bittere Folgen haben.

    Ich habe den Kurzen auch schon MAL hochgenommen, wenn wir zu sehr bedrängt worden sind - meist dann von mehreren - aber das ist eher nicht die Regel.

    Daheim läuft bei uns von Yorkie bis Dogge jede Größe herum - die hatten Zeit, sich daran zu gewöhnen und von daher ist die "Davild-Goliath"-Frage daheim kein Thema.

    LG, Chris

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    Eine schreckliche Geschichte...

    die jetzt schon wieder völlig zerrissen wird, da überlegt man was mit dem Hund passiert, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben usw. und so fort. Dabei ist wahrscheinlich weder der Hund besonders aggresiv noch die Eltern besonders fahrlässig. Es gibt Dinge im Leben die passieren können , aus Unachtsamkeit heraus und am Ende ist man immer schlauer. Aber ich glaube, die härteste Strafe haben sie doch durch den Tod ihres Kindes schon erhalten. Jetzt muss man es doch nicht noch ausschlachten.

    So seh ich das auch.

    Ein Fehler, der unendlich grausam bestraft wurde.

    Wenn ich hier eine Liste meiner Unachtsamkeiten im Umgang mit den Hunden schreiben müsste, würde ich vermutlich 12 Seiten füllen können.
    Das passiert - obwohl ich es besser weiß.

    Aber jede kleine Ablenkung birgt die Gefahr, unachtsam zu werden.

    MIR sagen solche Vorfälle nur, dass man immer und überall aufpassen muss und niemals leichtsinnig werden sollte.

    LG, Chris

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    Ich mach mal gleich Bilder und stelle es später mal rein, da mit ihr ein genaueres Bild habt.

    Das ist eine gute Idee - im Netz besteht immer die Gefahr, dass wir User so ganz eigenen Bilder im Kopf haben....die sich oft nicht mit der Realität decken...

    Was eine geeignete Rasse angeht - da ist es schon so, dass es rassebezogen, aber auch ganz individuell, "anfängergeeignetere" und etwas weniger leicht zu erziehende Rassen gibt... so wie, um in der Autobranche zu bleiben, ein Fahranfänger auch nicht grad mit dem Formel-I-Geschoß loslegen wird...

    Der Malinois zählt sicher zu den deutlich anspruchsvolleren Hunderassen, eben weil er aus der "Gebrauchshund-Ecke" kommt", aber da werden sich sicherlich noch Halter dieser Hunde zu äußern, die Dir da weiterhelfen können.

    Da Du ja nicht in erster Linie einen reinen Wachhund suchst, stehen Dir noch ganz viele andere Möglchkeiten offen.

    LG, Chris

    Wenn mich meine Erinnerung nicht im Stich läßt, war es damals in NS so, dass der Leinenzwang wegen der Brut- und setzzeit nur außerhalb geschlossener Ortschaften galt. Im ländlichen Bereich lagen durchaus auch Weiden/Wiesen und Ackerflächen innerorts - somit schon manches Mal ein Grund zum Schmunzeln, ob der Frage, ob die Lerche (nur EIN Beispiel für Bodenbrüter) sich mit den Ortschafts-Schildern auskennt....

    Dennoch habe ich die - unpopläre, ich weiß - Meinung, dass es Sache der HH ist, sich um geeignete Auslaufflächen für ihre Hundis zu kümmern. Z. B. indem man sich zusammentut und eine Fläche für diese Zwecke pachtet (bei Windhund-Menschen gar nicht mal unüblich...)

    Allerdings ist das meine MEINUNG, zur Gesetzeslage bei durchgehender innergemeindlicher Anleinpflicht, hab ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden. Da wäre ich mal dankbar für "sachdienliche" Hinweise.

    Was die Touri-Aufläufe angeht - das ist ein eng verwandtes Thema.
    Viele HH, Reiter und auch Spaziergänger sind der Meinung, dass das Betretungsrecht von landwirtschaftlichen Flächen erst am 1. Mai endet - das ist aber z. B. hier im bayrischen Landschaftsschutzgesetz anders formuliert - da wird die "Aufwuchsphase" erwähnt und die beginnt deutlich früher, als am 1. Mai. Also sind auch die Touris eine Plage - aber nur weil sich ein Gruppe daneben benimmt, bedeutet das ja keinen Freifahrtschein für andere. Die touris werden ganz gern den betroffenen Landwirten überlassen - wenn man sich beim OA über Touris beschwert, erntet man i. d. R. Schulterzucken...

    Meine Pferde/Schweine sind ja naturgemäß auch vor dem 15. Juli auf ihren Weideflächen und genauso naturgemäß werden die Weiden im Frühjahr abgeschleppt und gedüngt - dies sind aber durchweg Maßnahmen, die bei günstiger Witterung weit vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit anfangen. Und was die Nutzung der Flächen angeht - ist es bis auf ganz ausgewiesene Naturschutzflächen, in denen auch die Bewirtschaftung und Mahd streng geregelt ist, so, dass die Gesetzeslage dem Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen das Nutzungsrecht im üblichen Sinn zuspricht.

    Demanch ist es kein Widerspruch, wenn meine Pferde/Schweine auf einer Weide stehen, auf denen Hunde per Gesetz nichts zu suchen haben.

    Die Bodenbrüter arrangieren sich auch da relativ schnell mit den Gegebenheiten - indem sie die Koppeln in Hausnähe eher weniger nutzen und die weiter entfernten Koppeln, die erst Ende Juni gemäht werden und die ihnen auf Dauer wesentlich mehr Deckung bieten, verstärkt nutzen. Sozusagen "survival of the fittest im Kleinformat"

    LG, Chris

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    Da steht; der Hund soll Nachts ca. 8 Stunden in die Halle :???:

    *blind bin*

    Ich habs ernsthaft erst nach dem dritten Lesen gefunden!

    Da kann ich mir vorstellen, dass das der gutgemeinte Versuch sein soll, dem Hund ein wenig mehr Freiraum zu verschaffen, stimme aber mit den anderen überein, dass die "geruchliche" Komponente nicht zu unterschätzen ist.

    LG, Chris

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    Bei uns in Osnabrück gibt es keine Freilaufflächen. Auf die Frage, wo er den Hund denn laufen lassen kann, gab es die Antwort: Auf den Straßen. Ansonsten überall! nur mit einer höchstens!! 2 m langen Leine. Auch Flexileine oder 3-Meter-Leine ist eine Ordnungswidrigkeit.

    Ich bin stocksauer. Kann man auf das "Knöllchen" eigentlich Einspruch erheben? Ich finde, diese Vorgabe: dreieinhalb Monate mit 2-Meter-Leine ist schon tierschutzrelevant (haben Hunde keine Rechte?).

    Was ich immer schwer verstehen kann, ist die Frage, wieso HH so oft die Erwartungshaltung haben, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran haben muss, Hunden Auslaufflächen zur Verfügung zu stellen.

    Wenn ich Pferde halten möchte - wahlweise Schweine, Rinder, etc. - muss ich doch auch selbst für die entsprechenden Flächen sorgen.

    Warum kann man das nicht einfach auch von den HH erwarten?

    Die können sich z. B. "locker" zusammentun - muss ja nicht immer gleich ein Verein sein - und eine gesicherte Fläche selbst pachten. Da können die Hunde dann in der Brut- und Setzzeit einfach frei laufen (je nach Lage mit Genehmigung von diversen Behörden), und keiner kann Euch was.

    Was die 2-Meter-Leine angeht - da hab ich weiter oben schon was in Bezug auf die Schleppleinen geschrieben.
    Es geht darum, z. B. Bodenbrüter zu schützen.
    Wenn ein Hund angeleint Wiesen-Flächen betritt (womit man sich jetzt in der Wachstumsphase auch keine Freunde bei den Landwirten macht und je nach Dünge/Spriztmittel auch gesundheitliche Probleme bei seinem Hund heraufbeschwört) ist es der Feldlerche herzlich egal, ob der Hund angeleint ist oder nicht, der zappt dann so oder so durch das Nest...

    LG, Chris

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    Ich weiß nicht genau, wo der Zwinger in der Halle steht, aber ich glaube nicht das es ein geeignete Unterkunft für die Nacht wäre.(außerdem viel zu klein)die Ausdünstungen der Autos ist nicht gerade positiv zu werten...

    Ich find gar nichts dazu, wo genau der Zwinger steht. Und hab ganz "typisch" mein eigenes Bild von zig Firmengeländen im Kopp, wo der Zeinger irgendwo draußen ist...typische I-Net-Falle....

    LG, Chris

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    Und da sie nicht jagt und wildert, sich aus Büschen fernzuhalten hat, sehe ich darin auch kein Problem. :???:

    Aber auch da genügt es schon, wenn Dein Hund einfach nur über eine Wiese im Aufwuchs "stapft", um Bodenbrüter aufzuscheuchen. Wenn das 1 x passiert, kommen die noch damit klar, aber wenn das am Tag mehrmals passiert, geben sie ihr Gelege auf und genau soetwas soll ja vermieden werden.

    Als ich noch in NS gelebt habe, haben wir das Problem des mangelnden Freilaufs gelöst, indem wir am Hundeplatz mehr "Freies Spiel-Gruppen" hatten, wo die Hunde in eingezäuntem Bereich frei laufen konnten. SOOO lang find ich die guten drei Monate nun auch wieder nicht...

    LG, Chris

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    http://img204.imageshack.us/i/img0748p.jpg/
    warum darf hier mein Hund wegen Naturschutz offiziell nicht rein???

    Weil auch da Wasservögel brüten können - die Schiffahrt findet auf "festen" Routen statt und damit arrangieren sich die Wasservögel relativ schnell. Auch mit am Rand "flanierenden" Menschen können sie sich gut arrangieren - solange es beim "Gucken" bleibt und sie sonst nicht gestört werden.

    Für ganz "scheue" Vertreter, die sich auch durch Fußwege am Rand stören lassen, gibt es fast überall unzugängliche Uferbereiche an den Seen. Selbst in meiner "alten" Heimat, am Steinhuder Meer - das DAS Ziel für Segler, Schwimmer u. a. war, gab es absolute Schutzzonen für Wasservögel - das muss nicht immer ein Widerspruch sein, wenn ein Gebiet (egal ob Wasser oder Land) sowohl als Freizeit-Fläche, als auch als Naturschutzfläche genutzt wird.

    LG, Chris