Zitat2. Das ist jetzt nur Theorie: Was wäre wenn ich spazieren gehe und ich werde Zeuge einer Straftat (Körperverletzung, Vergewaltigung, usw). So, ich persönlich würde in dem Fall eigentlich nicht eingreifen (außer Polizei/ Hilfe rufen), weil ich weiß, dass ich keine Chance habe wenn der Angreifer nicht allein durch die Präsenz eines weiteren Menschen abgeschreckt wird.
Wenn ich allerdings weiß, dass ich zwei große Hunde dabei habe, die mich in einem solchen Fall verteidigen würden, würde ich mir schon überlegen dazwischen zu gehen. Wenn der Täter mich angreift habe ich ja dann die Hunde... (Also nicht, dass man die Hunde dann gleich auf denjenigen hetzt, sondern wirklich nur als Eigenschutz)
Wie würde es jetzt aussehen? Sind meine Hunde bei so etwas durch Nothilfe/ Notwehr auch abgesichert?Entschuldigt, dass es so lang geworden ist, aber diese Fragen (und noch ein paar Andere) haben mich die halbe Nacht wachgehalten.
Ich wäre dankbar für ein paar Antworten...
Ich antworte erst mal nur auf das zitierte.
In erster Linie finde ich es supergut, wenn du beim Beobachten einer Straftat die Polizei rufst. Das ist in meinen Augen eine sehr große Hilfe, die leider nicht immer als Selbstverständlichkeit gesehen, bzw. genutzt wird. Niemand kann von dir mehr verlangen.
Sollstest du zum Eingreifen der Straftat aber mit dem Wissen 'meine beiden großen Hunde werden mich sicher verteidigen/schützen' dazwischen gehen, kann ich mir leider vorstellen, dass die Dt. Rechtssprechung hierfür gegen dich als helfender Eingreifer einen Paragraphen findet, der dem u.U. verletzten, dich anzeigenden Straftäter, Recht gibt :|