Ich finde diesen Thread wahnsinnig interessant und dank eurer Erfahrungen mit sehr guten Infos gefüllt ![]()
Beiträge von network
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Das Urteil mit dem Rottweiler hat in Wien m.E.n. Verschärfungen (MK/Leinenpflicht/Hundeführerschein) für Listenhunde (Rottweiler zählen in Wien dazu) ausgelöst und irgendetwas war auch mit der Promillegrenze für die Hundehalter. Ich kriege es aber nicht mehr komplett zusammen.
Inwieweit das heute noch befolgt wird

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Einen fehlerhaften Behördenbescheid -ob geschäftl. oder privater Herkunft- stillschweigend und wehrlos anzunehmen ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann je (dem Grunde und falls Kosten einhergehen auch der Höhe nach) nach Grundlage vernichtend wirken!
Ich beziehe mich auschliesslich nicht auf den hier tragischen Fall!
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Keine Ahnung Limetti

Es lag ein Wurf von glaube ich 7 Welpen, aber ich habe keine Infos gelesen wo sie verblieben sind.
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Wegen eines Verstoßes eines Rechtgrundsatz -das Recht zur Gegenäußerung, also Anhörung beider Seiten- geht die Angeklagte gegen das landesweite Haltungsverbot vor. Und ja es betraf gleich von Beginn an nur ihre eigenen Hunde sowie American Staffordshire Terrier.
Quelle: https://www.puls24.at/news/chronik/b…deverbot/312405
Wie seriös plus24 vermag ich nicht zu urteilen!
Hier ist der Prozess u.a. chronologisch erfaßt:
https://www.puls24.at/news/chronik/p…vorschau/322601
Quelle: dito
Ein Video des Tierschutz Landesrat ist auch eingefügt, es geht um ein neues (oder das?) Hundehaltergesetz.
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Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.
Die drei Jahre waren doch grobe Fahrlässigkeit?
Ja das ist das Strafmaß für Grob fahrlässige Tötung
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Strafmaße sind immer mit bis zu angegeben deshalb, wie schon häufiger erwähnt, die Urteilsbegründung lesen zu können wäre wichtig.
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es geht halt null um Zumutung, die hast du eingebracht.
Nein, habe ich nicht.
Aber egal.
Klar hast du das

Heißt: Aus rechtlicher Sicht mutet ausnahmslos jeder Hobby-Hundehalter durch sein Hobby der Gesellschaft in Ausübung seines Hobbys ein Risiko zu. Was durch das individuelle Recht auf freie Entfaltung quasi abgedeckt ist, es wurd als zumutbar gewertet.
Inhaltlich stimme ich zu, einzig die Verwendung des Wortes "Zumutung" finde ich hier unpassend.
Ich fühle mich als Hundehalter eben genau gar nicht als Zumutung, weil ich auf eine große Kompatbilität mit meiner Umwelt achte.
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Dass ihr Anwalt Hausarrest und Fußfesseln beantragen will, kam gleich am Prozesstag zur Sprache, das ist möglich in Österreich.
Bei einem Rasse bezogenen lebenslangen Haltungsverbot verstehe ich die Beschwerde nicht, das war mir nicht bewußt. Ich ging die gesamte Zeit über davon aus, dass ein lebenslanges Hundehaltungsverbot auferlegt wurde!
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Ist doch alles okay Sambo71

Meine TA kennt mich, sie kennt alle meine Hunde und der Zustand auf andere Hunde/Hundehalter muss da nicht auf meine Hunde hergestellt werden.
Und selbstverständlich sieht sie meine Hunde an, ihre Blicke haften während des Aufrufens bis auf den Tisch immer an den Tieren, das passt schon alles so
