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    Doch es gibt Haltungsvorgaben von den einzelnen Rasseverbänden aus!

    An deiner Stelle würde ich umgehend den Zuchtwart der von dir besichtigten Züchterin/Rasse ausfindig machen und die Eindrücke des Besuchs schildern (schriftlich) und auch den VDH als Verteiler in dem Schreiben nennen.

    Missständen kann nur durch Bekanntgabe entgegen getreten werden.

    Viel Erfolg, auch bei der Suche nach einem für dich geeigneten Züchter.

    Zitat



    Diese Hunde sind hochsozialisiert, ein "Kommt" oder Namensaufruf genügt um die Tiere logistisch zu händeln.

    Das ist doch super für dich und deine Hunde :D

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    Zum Thema:
    Nein, man muss nicht alles hinterfragen.
    Eine berechenbare Aktion auf die Reaktion eines Hundes (selbstredend immer in Blick auf den Hund im Allgemeinen) ist imho verständlicher, als Leckerlieweitwurf gepaart mit Rüttelschütteldosen, oder sonstigen akustischen Gegenständen.

    In der Ausgangsfrage wurde nach meinem Verständnis ja nicht nach Einflüssen in der Grunderziehung eines Hundes gefragt, sondern eher um vereinzelte Situationen, aber womöglich verstehe ich das ja auch falsch.

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    ...

    Nun meine Frage: Was würdet ihr tun? Ehrlich gesagt fällt es mir schwer, die Sache schon wieder einfach hinzunehmen! Aber ist eine Beisserei mit einem Hund ein Grund, dass das Amt da etwas tun würde? Ich will mich nicht lächerlich machen, finde aber der Hund gehört an die Leine! Ich finde, den Besitzern muss gezeigt werden, dass so etwas nicht ok. ist!
    Sorry, dass das jetzt so ein ewiger Text ist :headbash:
    Brauche euren Rat! :hilfe:

    Ich sehe aus deiner Schilderung keine Veranlassung zum Amt zu gehen.

    Persönlich wäge ich immer ab, mit welchen Hunden meine Hunde Kontakt haben, auch wenn hier fast das gesamte Hundehalterumfeld seine freilaufenden 4-Beiner selbst entscheidend rennen lässt.

    Vielleicht kannst du die Frau ja direkt auf den Vorfall ansprechen.

    Zitat

    Vermehrerbrutstätten??? Das Wort ist mir neu, könnte auch auf viele Züchter zutreffen! Aber egal. Interessant ist das ein Hundeleben in deinen Augen zu teuer sein kann....aber ich werde verurteilt.....jaaaaaa....hmmmm.....ich lass das mal so stehen.

    Nein, ich habe nicht geschrieben, dass ein Hundeleben in meinen Augen zu teuer sein kann.

    Du mir ist das wirklich total egal wo du einen Hund kaufst und auch wieviel du dafür zahlst - und das alles völlig urteilsfrei :smile:

    Armes Welpchen :sad2:

    Dass die Ahnentafel später nachgeschickt wird ist nicht unüblich. Der Biewer Yorkie wird nicht unter VDH/FCI gezüchtet m.W., von daher fehlt mir gänzlich der Erfahrungswert was die Zeitspanne der Zusendung angeht.

    Eine Gehirnentzündung ist beim Biewer scheints nicht so selten ... ich habe nur kurz google wegen deiner traurigen Erzählung befragt und unter spezielle Krankheiten stets diesen Hinweis gefunden:Beim Yorkshire Terrier/ Biewer ist eine nekrotisierende Gehirnentzündung (Enzephalitis) beschrieben.

    Ich würde ihn obduzieren lassen, so jung wie der Kleine war, muss man doch der Sache auf den Grund gehen.

    Und verstreicht die Zeit der Verwahrfrist fruchtlos für das Fundtier/beschlagnahmte Tier, heisst es findet sich kein rechtsmässiger Besitzer und/oder das Tier wird nicht an diesen rausgegeben (was ja aus Beschlagmassungsgründen Sinn macht), geht das Tier wohl in die freie Vermittlung über.

    Dieses TH z.B. muss die Aufnahme der städt. Verwahrungspflicht seiner Stadt ggü. gewährleisten.

    In erster Linie Thisbe, zeigt dein Zitat (ich denke, es ist etwas sinnfrei aus einem Gesamttext entnommen) die Aufgaben des von dir nicht benannten Tierheims auf.

    Wie du daraus eine Tötung nicht vermittelter Tiere nach einer unbekannten Frist deutest/liest/erkennen willst, ist mir ein Rätsel :???: