Einspruch einlegen können ist ein hohes, wertvolles Gut. Ich möchte auf diese Option nicht verzichten!
Aber im vorgenannten Fall sähe ich es als sinnlos an.
Läufigkeit ist keine Begründung!
Einspruch einlegen können ist ein hohes, wertvolles Gut. Ich möchte auf diese Option nicht verzichten!
Aber im vorgenannten Fall sähe ich es als sinnlos an.
Läufigkeit ist keine Begründung!
Es war deine Entscheidung sie ohne Leine laufen zu lassen, ergo musst du es auch verantworten und zwar unabhängig vom Verhalten anderer Hundebesitzer!
Wurde dir mitgeteilt wieviel du zahlen musst?
Du wolltest schon Tyra als Welpinchen haben Murmelchen
![]()
Nein keiner meiner wundervollen, weltbesten Gruppe lebt mehr
![]()
Meine Herzhund Prinzessin wurde 13,5 Jahre, mein geliebter einzigartiger grauer Springfloh 14,5 Jahre und sBubele der beste Otto Amtmann ever 13,2 Jahre - sie waren ein sagenhaftes Trio, nie Last immer nur Lust und sie fehlen mir ungemein ... ich habe lange für 'normalen' Alltag leben gebraucht ![]()
Aber nun ist Emma Peel am Start und sie ist ein verdammt geiles Viecherl
ein zweiten Teckel wird es noch geben, mehr aber nicht (so mein aktueller Plan
).
Edit: Beagle Sam jibbets natürlich noch
aber er ist als Hund vom Junior nicht täglich bei mir.
Unser Beagle Welpe turnte vor vier Jahren auch irgendwo on Board umher, ich glaube irgendwo bei den Jagdhunden ![]()
Edit: hier ist er ![]()
Euer Hund hat Geschmack ![]()
Ernsthaft, ich sehe da kein Problem auf euch zukommen.
Mein kleines Rattengewitter ist und bleibt 'du Brusthaar Tussi', so rufe ich sie auch draußen im Garten und unterwegs
Ich erweitere um Backenbarthaar Tussi ![]()
...
Selbst im Notdienst kämen da regulär 50€ Notdienstgebühr (Frage an alle, auch wenn weder ein Hund vorgestellt wird, noch ein TA involviert ist?) und zweifacher Satz (lt. der Praxismitarbeiterin) zusammen. Das sind dennoch keine 150€.
Gegenfrage: wo ist es ein Notfall, wenn das (evtl. kranke) Tier nicht vorgestellt wird?
Davon ab ist es eine Dienstleistung die während der Notdienstzeit getätigt werden muss/müsste und ein TA das Testergebnis in Augenschein nehmen muss. Administratives fällt auch an.
die tendenzielle Unbezähmbarkeit der tierischen Natur als typisches dem Tier innewohnenden Risiko.
Das finde ich bemerkenswert, übersetzt sagt das Gericht damit ja genau das:
"Das kann JEDEM passieren mit JEDEM Hund"
Meinem Verständnis nach bezieht sich das inhaltlich nicht auf das Zitat von *Waldi*!
Überhaupt nicht.
Was mich wundert, ist, das nicht nachvollziehbar ist welcher Hund gebissen hat, bei dem Größenunterschied.
Das hat das Gericht erklärt, weshalb es aus seiner Sicht unerheblich war, Zitat aus mv-justiz.de:
Nach der Entscheidung des Landgerichts muss dagegen der Hundehalter für das Verhalten seines Schäferhundmischlings und die insoweit verursachten Folgen gerade stehen. Denn hätte sich dieser nicht auf die Hundehalterin und deren Kleinhund gestürzt, wäre nichts passiert. Dabei war es für das Landgericht auch unerheblich, ob nun letztlich der Schäferhund oder der kleine Terrier seinerseits zugebissen hatte. Denn auch ein solches schreckhaftes Verhalten eines kleineren, sich eines Angriffs ausgesetzten Tieres sei dem Veranlasser als tiertypisches Verhalten zuzurechnen. Sinn und Zweck der Tierhalterhaftung sei der Schutz und die Einstandspflicht vor und für die tendenzielle Unbezähmbarkeit der tierischen Natur als typisches dem Tier innewohnenden Risiko.
Ob ein durch die gegnerische Partei vor Prozessbeginn erstelltes Gutachten eine genaue Zuordnung oder eben im Zweifel auch nicht eindeutige Zuordnung durch den DSH Mix hätte feststellen lassen können (GA sind kostspielig und immer in Vorkasse zu entrichten) und es dadurch zu einer anderen Wertung gekommen wäre, weiß ich nicht.