Beiträge von network

    Ich mache um einen pöbelnden Schäferhund auch einen größeren Bogen als um einen pöbelnden Sheltie.

    Ich mache um beide Hunde einen großen Bogen, bzw. um jeden pöbelnden Hund!


    Ein pöbelnder Hund ist in erster Linie ein pöbelnder Hund, zumindest für mich, da differenziere ich nicht und meide im Sinne von großem Bogen (sofern es die Örtlichkeit zulässt!) laufen. Mitunter gar täglich, denn pöbelnde Hunde gehören ja leider zum Alltagsbild. Unterschätzen wegen Rassezugehörigkeit/Größe/Kraft tue ich keinen Hund!

    Was hat die Halterin (und ihre Ehepartnerin) aus Naarn denn eurer Meinung nach falsch gemacht?

    Das Einzig sichere: War mit zu vielen Hunden unterwegs, die sie offensichtlich im Ernstfall nicht einmal körperlich kontrollieren kann. Hat ihre Hunde unterschätzt. Hat die Rudeldynamik unterschätzt.

    Das ist auch das einzige was man aus der Ferne ohne persönliches Kennen der Person und Hunde sagen kann!

    Alles weitere ist zu spekulativ.

    Warum findest du, dass der es in sich hat?

    Weil das Potenzial für Willkür riesig ist.

    Wie das Gesetz letztlich ratifiziert wird, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht wissen. Aber z. B. die Kombi aus einen „neuen“ Kategorie „auffälliger Hund“, die nach dem Beispiel beim Landrat selbst schon bei bedrohlich wirkendem Zaunpöbeln verhängt werden kann, und weit reichenden Kompetenzen der Gemeinde, bei „auffälligen“ Hunden zu regulieren - bis hin zur Abnahme - die finde ich persönlich gruselig.

    Genau das! Raum für willkürliche Handlungen und Durchführungsmöglichkeiten und absolute Entschlossenheit gibt der Begutachtungsentwurf her !

    Von wieder züchten können ging es in der Beschwerde nicht.

    Generell geht es nicht darum, ob und wann die Beschwerdeführerin überhaupt wieder Hunde halten möchte/wird.

    Die Gesetzeslage ließ ein allgemeines Haltungsverbot, ausgesprochen durch der Bürgermeister, bei u.a. derzeitiger Rechtslage nicht zu. Das wurde ja schon hinreichend hier diskutiert.

    Da noch in diesem Sommer ein Entwurf für ein neues Hundehaltegesetz beschlossen werden soll, ist die weitere Entwicklung in Sachen Hundehaltung ohnehin offen. Nicht nur für die Beschwerdeführerin.

    Um mal wieder aufs Thema zu kommen, was gehört zu einer Allgemeinuntersuchung?

    Mir ist aufgefallen das z.B. vor einer Impfung oder akuten Erkrankung (z.B. Augen) der Posten zwar aufgelistet und abgerechnet wird, doch nie wirklich richtig untersucht wird.

    Ich stelle mir unter Allgemeinuntersuchung vor, das in die Ohren geschaut wird, Zähne angeguckt, Herz abgehört, Krallen eventuell? Meistens wird jedoch nur das Herz abgehört, fertig.

    Meine TA sagt immer, die allgemeine Untersuchung fängt für sie augenscheinlich schon beim reinlaufen in den Untersuchungsraum an, deshalb holt/ruft sie immer selbst auf. Herz/Lunge, Mundschleimhaut, Augen und in die Ohren schauen macht sie im Standardablauf, erst danach geht es fallbezogen mit der eigentlichen Diagnostik los.

    Also jetzt natürlich nicht von einem Notfall ausgehend, der u.U. anderes Eingreifen erfordert!