Hierfür:
WENN der Hund in der Datenbank des TAs mit Chipnummer bereits erfasst UND dem TA persönlich bekannt ist.
ein Beispiel für 'persönlich bekannt'
Meine Weimaraner waren in der Patientendatenbank meiner TA bekannt.
Nicht nur für mein Empfinden waren sie auch unverwechselbar, das sagten beide TA plus das gesamte Praxisteam.
So nun waren meine Hunde bei meiner TA einige Male als Pensionshunde aufhältig. Sie nimmt ausschließlich Patientenbesitzertiere in Pflege, kennt also Hund & Katz Pflegling persönlich! Selbstverständlich hat sie alle gesetzl. benötigten Voraussetzung für eine Tierpension.
Gebe ich meine Tiere in ihre Obhut, muss ich die Impfausweise ebenso mit übergeben und zwar für den Fall der Fälle ... schaut das Vet Amt in der Pension vorbei, reicht nicht die Aussage: das sind die hübschen Ladies von Frau network, die kenne ich gut, die sind geimpft ... nein, sie muss es vor Ort mit dem gültigen Impfpass beweisen können!