Ich möchte auch anmerken, dass das mit dem Schadensersatz immer so idyllisch klingt: Schuld klar, der Versicherung melden — heißt nicht, dass das Geld sofort oder auch nur bald — oder zu 100% fließt.
Die Verurteilte muss binnen 14 Tagen ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von je 20.000Euro an den verbliebenen Witwer und Sohn überweisen.
Mit Fristsetzung als Bedingung eines Urteils und sicher auch nach vorheriger Kenntnis, dass Geldforderungen auf sie zukommt, geht es hoffentlich für die geschädigten Hinterbliebenen schnell aus.