Zitat
Ganz ehrlich, den Gedanken kann ich nicht nachvollziehen.
Was bringt dir das Urteil, sofern es in deinem Sinne ist, außer eben die 200 Euro mehr?
Das ist doch kein Strafverfahren, sondern lediglich ein Zivilverfahren und es geht doch dabei lediglich um Geld. Wenn das Urteil eben deinem Antrag stattgibt, muss die Züchterin halt 700 Euro zahlen anstelle von 500 Euro, aber das war es doch dann auch schon.
…
Ich kann das auch nicht nachvollziehen.
Gesund wird der Mops weder mit einer evtl. Verurteilung der Beklagten, noch mit einem endgültig abschliessenden Verfahren (nach Nichtinanspruchnahme des Widerrufsrecht) durch einen Vergleich (gegenseitiges Entgegenkommen, KEIN Anerkenntnis!). Okay die Verfahrenskosten werden meist durch die streitbaren Parteien geteilt, Anwaltskosten trägt jeder selbst, heisst du wärest als Klägerin in der Kostentragungspflicht, was dir bei Obsiegen des Verfahrens (wieder die Nichtinanspruchnahme des Widerrufsrecht eingedacht) wohl erspart bleibt, doch wer kann schon den Ausgang dieses Verfahrens voraussehen?
Als ein wachrütteln und/oder eine Warnung für Mopsliebhaber, dass sie nicht auf eben solche Zuchtstätten hereinfallen, fände ich den Weg zum Kadi sehr ehrvoll von dir, hätte dann aber wohl dem Vergleich zugestimmt und die angebotenen 500€ des Vergleiches an Möpse in Not gespendet.
Doch ja ich weiss, ich kann hier leicht reden …