Wegen eines Verstoßes eines Rechtgrundsatz -das Recht zur Gegenäußerung, also Anhörung beider Seiten- geht die Angeklagte gegen das landesweite Haltungsverbot vor. Und ja es betraf gleich von Beginn an nur ihre eigenen Hunde sowie American Staffordshire Terrier.
Quelle: https://www.puls24.at/news/chronik/b…deverbot/312405
Wie seriös plus24 vermag ich nicht zu urteilen!
Hier ist der Prozess u.a. chronologisch erfaßt:
https://www.puls24.at/news/chronik/p…vorschau/322601
Quelle: dito
Ein Video des Tierschutz Landesrat ist auch eingefügt, es geht um ein neues (oder das?) Hundehaltergesetz.