Beide Familien und deren Angehörige müssen mit schwerwiegenden Traumata ihr Leben bewältigen, das ist unfassbar schlimm!
Beiträge von network
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Ich spreche einen komplett anderen Zeitraum an und nicht ihre Erstvernehmung Hundundmehr.
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EDIT: * unbedingt ist richtig!
Es muss ... Dass sie durch ihren Anwalt versuchen wird ihre unbedingte Haftstrafe in Hausarrest ... oben in meinem Beitrag heißen, mein Fehler! Teilbedingt wäre auch richtig formuliert.
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Ich muss und stehe niemandem zur Seite Hundundmehr.
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Alleine anzunehmen, das dieses eher relativ kurze Zeitfenster nach diesem grausamen Geschehen um diese arme Frau, also der Zeitpunkt bis zum Eintreffen der Nachbarn, der Rettungskräfte, der Polizeibeamten inkl. wegbringen der Hunde, das Züchterpaar bewußt genutzt haben soll einen weitreichenden Plan zu schmieden, welcher Hund weshalb eingeschläfert werden soll ... das ist mehr als abstrus!
Dieser Mensch der in solch unvorstellbarem, ihm zuvor noch nie erlebtem Zustand noch klare Gedanken fassen kann, der möge hier bitte laut ICH schreiben!
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Dass sie durch ihren Anwalt versuchen wird ihre bedingte Haftstrafe in Hausarrest mit Fußfesseln umzuwandeln, kam gleich am verhandelten Prozesstag zur Sprache. In Österreich ist das bei diesem Strafmaß nach Antrag und Prüfung vorgegebener Voraussetzungen möglich und ist selbstverständlich mit hohen Auflagen verbunden, Kosten für die elektronische Überwachung tragen die jeweils Verurteilten.
Sie lebt nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Opferfamilie.
Weshalb lange vor Prozessbeginn Widerspruch gegen das lebenslange Hundehalterverbot eingereicht wurde, wurde durch ihren Anwalt öffentlich mitgeteilt.
Wo lässt sie persönlich verlauten, dass sie weiter züchten will?
Warum soll eine verurteile Person Rechte verlieren?
Warum soll sich ein Anwalt nicht für die Rechte seiner verurteilten Mandanten einsetzen?
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Ich finde diesen Thread wahnsinnig interessant und dank eurer Erfahrungen mit sehr guten Infos gefüllt
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Das Urteil mit dem Rottweiler hat in Wien m.E.n. Verschärfungen (MK/Leinenpflicht/Hundeführerschein) für Listenhunde (Rottweiler zählen in Wien dazu) ausgelöst und irgendetwas war auch mit der Promillegrenze für die Hundehalter. Ich kriege es aber nicht mehr komplett zusammen.
Inwieweit das heute noch befolgt wird
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Einen fehlerhaften Behördenbescheid -ob geschäftl. oder privater Herkunft- stillschweigend und wehrlos anzunehmen ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann je (dem Grunde und falls Kosten einhergehen auch der Höhe nach) nach Grundlage vernichtend wirken!
Ich beziehe mich auschliesslich nicht auf den hier tragischen Fall!
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Keine Ahnung Limetti
Es lag ein Wurf von glaube ich 7 Welpen, aber ich habe keine Infos gelesen wo sie verblieben sind.