Bei einer örtlich geltenden Gefahrenabwehrverordnung musst du anleinen!
Beiträge von network
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Das habe ich gelesen ja

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Ich meine die Urteilsbegründung

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Ich denke, Du hast mich missverstanden. Im Urteilsfall greift die Gefahrenabwehrverordnung, die besagt, dass Hunde ohne Aufforderung angeleint werden müssen, sobald sich Personen nähern.Aus der Urteilsbegründung lässt sich aber ableiten, dass der Grundsatz auch dann gilt, wenn die Verordnung nicht gilt und der Hundehalter den Hund nicht unter Kontrolle hat/ nicht anleint. Also z.B. in einem Fall, in dem ein Passant zum Ableinen auffordert und der Hundehalter der Aufforderung nicht nachkommt.

Du verwirrst mich

Wie kann eine Verordnung nicht gelten?
Entweder es gibt eine Verordnung, oder es gibt keine Verordnung.Und was meinst du mit 'Aufforderung zum Ableinen' nicht nachkommt?
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Oh wo kann ich denn die Urteilsbegründung nachlesen?
Außer dem Beschluss habe ich noch nichts gefunden leider. -
Interessant wäre wirklich wie dieser Fall in einer Gemeinde/Landkreis ohne örtliche Gefahrenabwehrverordnung ausginge, denn darauf fußt ja das bestätigte Urteil.
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Das Oberverwaltungsgericht (VwG!) Koblenz hat das LG Urteil aus Mainz bestätigt, dass der Besitzer des freilaufenden Hundes zu Schadenersatz zu verurteilen ist.
Mit neuer Gesetzeslage hat das nichts zu tun.
Ich sehe darin auch keinen Freibrief gegen Hunde, bzw. für Abwehr auf Deiwel komm raus!
Was daraus gemacht wird, ist wieder etwas anderes, dass aber nun des Beschlusses wegen abgewehrt werden kann ohne Ende, ist imho falsch gedacht! -
Von welchem Gesetz ist denn nun die Rede?
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Ich bin da voll bei dir Hundundmehr
und ich handle immer & erstrangig im Interesse meiner Hunde, shitegal wo ich mit ihnen unterwegs bin!Ich schrieb schon in so einigen Freds hier on Board, würde mir im Alltag mit meinen Hunden auch nur die Hälfte manch geschilderter Ereignisse geschehen, hätte ich keine Lust mehr auf Hunde, oder auf joggen, oder auf Waldspaziergänge oder Rad fahren, oder, oder, oder ...
Und ja, es gibt natürlich bekloppte Leute, uneinsichtige Hundeführer, chaotische Radler, sture Jogger, eigenwillige Spaziergänger usw., doch in geballter Form innert meiner Gassirunden und täglich und womöglich noch mehrfach täglich, nein das habe ich noch nie erlebt!
Doofe bis saudoofe Situationen ja, aber eben nicht in so einer Form, dass mir meine Freude an meinen Hunderunden usw. sauer aufstoßen würde, da ändert auch das gerade besprochene Urteils nichts dran
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Kontrolle ist ja nicht mit 'ich sehe was du tust' gleichzusetzen
das wäre ja auch verdammt easy damit erklärt, oder 
Geiles Köterchen, ich sehe was du in 50m Entfernung machst, du gute Jagdsau du, ergo habe ich dich unter Kontrolle

Du verstehst meinen ironischen Ansatz ja bestimmt Hundundmehr

Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, woher wusste das Ehepaar des Freiläufers, dass ihr Hund 'nur', bzw. überhaupt zu einem anderen Hund in Spieleabsicht lief, sie sahen ihren Hund ja nicht
