Das ist ja cool Rahel ![]()
Beiträge von network
-
-
Das ohnehin Ixabel
Es ist kein Gesetz und somit wurde auch kein bestehendes Gesetz mit einem 'neuen Gesetz' bestätigt! -
Also ist das Berliner Hundegesetz eine Gefahrenabwehrverordnung?
Meines Wissen nach nicht.
100% sicher bin ich aber nicht! -
Hundundmehr, der Jogger kann ja auch ohne Sichtkontakt die Bitte zum Anleinen äußern
man sieht ja nicht immer sofort die dazu gehörigen Besitzer, gerade in Waldgebieten. -
Dein Hund hat weiterhin keine Recht darauf nicht belästigt zu werden. DU hast das Recht nicht belästigt zu werden. Das ist ein Unterschied.Dass der andere Jogger einen Hund dabei hatte (und dieser wahrscheinlich auch der Grund für den ganzen Zwischenfall war findet keinerlei Beachtung).
...
So ist es

Der Hund des Joggers ist für den Beschluss völlig uninteressant gewesen!
Der Jogger musste nicht die Absicht des freilaufenden Hundes erkennen, bzw. analysieren!
-
Ich bin kein Leid tragender Hundehalter, sehe mich auch nicht als solcher 'abgestempelt', auch nicht durch diesen Beschluss, das lasse ich schlicht nicht zu

Zu verantworten habe ich nur meine eigenen Hunde!
Und ich gehe stark davon aus, dass dieser Beschluss überwiegend -wo auch sonst- unter Hundeleuten zur Diskussion steht.
In der Rettungshundearbeit geschehen in der Tat aberwitzigste Situationen ja, das aber auch schon vor dem Beschluss, will sagen, wer grundlos Hunden ggü. negativ agiert, braucht nicht zwingend so einen Beschluss als 'Freifahrtschein'!
-
Ein ambivalentes Urteil ist das ...

Ich lese nichts von 'auf den Hund eindreschen', bzw. der Größe/Stärke des Astes
sondern von einem Hund, der nicht unter Kontrolle seiner Besitzer war.Hundebesitzer schaden sich oft selbst!
Selbst wenn der freilaufende Hund nur in Spielabsicht Richtung Hund des Joggers ging, warum muss das geduldet werden vom Jogger?
Warum erwartet das Paar mit ihrem nicht hörenden Hund, dass fremde Hundehalter dies auch so sehen, erkennen und vor allem ertragen wollen
ich werde/will das NIE begreifen!Weitreichender Beschluss - das setzt der Anfang des Artikels gleich das Ende fest
ob Tutnix Halter daraus lernen, oder es ein 'Willkommen Urteil' für viele non Hundeliebhaber ist/wird, bleibt abzuwarten, -
Kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen @network
Jedoch kenne ich den Amtsleiter des OA aufgrund der Vorgeschichte meines Hundes bereits persönlich und denke, dass es nicht schaden kann, den ausgefüllten Fragebogen, den ich ihm bei der Gelegenheit übergeben werde, persönlich zu erläutern. Das heißt, er erhält visuell und auditiv Informationen. Und vielleicht hilft es ja was...
Uff, okay das liegt natürlich ausschließlich in deiner Entscheidung.
Aber ich gebe zu bedenken, dass innert weniger Monate der zweite Vorfall mit deinem Hund aktenkundig wurde und der OA Leiter nicht nur die erste Einstufung, sondern auch den kommenden Ausgang des Behördenverfahren als Verantwortlicher mitträgt.
Mit anderen Worten, er wird sich selbst näher sein als dir und deinem Hund ...
-
Schriftlich, alles schriftlich machen.
Ein persönliches Geschräch mit dem OA wäre nicht meine erste Wahl, auch nicht fernmündlich.
Wer weiß ob du dich nicht doch noch an einen Anwalt wendest, für ihn sind Schriftstücke auch sinnvoller als mündliche Überlieferungen zweier Gesprächspartner.
-