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    AUCH!

    Ich zitiere dich der Ordnung und insbesondere der Tatsache wegen noch mal:
    Es ist halt so, dass eben doch immer wieder gravierende Vorfälle mit Listen-Rassen passieren. Zitat Ende!

    ... auch immer wieder gravierende Vorfälle... wäre korrekter!

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    Welche neue Rassen wurden 'drauf gesetzt' auf Listen?

    Ich erlebe im Alltag auch keine ängstlichen Personen. Ich empfinde sogar viele nicht HH den ich begegne um einiges toleranter und entspannter wie den größteils der User die hier schreiben. :ka:

    Das geht mir auch so, zumindest ist der Anteil ängstlicher Personen, so sehr gering, dass er nicht ins Gewicht fällt!

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    @Lurchers vorab, ich habe auch keinen Plan, bzw. eine verbindliche Antwort auf deine Fragen!

    Hunden unregistrierter Würfe wird -solange keine Auffälligkeiten bekannt sind/werden- nichts passieren :ka: unanffällig ist unauffällig!

    Hund/Halterteams haben -mit Verlaub gesagt- auch heute schon sehr viele und bestimmt auch nicht nur schlechte Möglichkeiten, mit ihren Hunden für Test zu trainieren :ka:sofern er verpflichtend ist/wird.

    Aber deine gezielte Frage, was mit 'Nicht bestanden' geschehen könnte, kann ich nicht beantworten! Selbstredend hoffe ich SEHR, dass es keine erneute 'hau ruck Aktionen' mehr geben wird...

    Viele Verordnungen -nach meinem Empfinden- dienen der 'Beruhigung'.

    Wir (die BL meine ich damit) tun etwas, wir schauen nicht tatenlos zu, danach handeln müsst ihr (die Hunde-/Tierbesitzer)!

    Die Verantwortung bleibt nach wie vor beim (zukünftigen) Hundehalter/Tierbesitzer.

    Als Beispiel Hundekauf, wegen deiner Frage nach nicht registrierten Würfen: ich persönlich für mich, für meinen Umgang mit Hunden, für meine Planung/Umsicht wo ich meine Hunde kaufe/kaufen möchte (oder mit amtsdeutschen Worten 'erwerbe') habe die Verantwortung in meiner Hand.
    Kaufe ich aus dem Kofferraum, muss ich die Verantwortung tragen und zwar mit allen Konsequenzen!

    Sag ich doch auch, es bestehen genug Verordnungen!

    Kurz zusammen getippselt für mein BL:

    Hundeführerscheinpflicht besteht in Berlin keine.

    In Berlin lebend und gemeldet, habe ich die Sachkunde -da ich in den vergangen fünf Jahren drei Jahre unauffällig (beanstandungsfrei in amtsdeutsch!) einen Hund geführt habe- erreicht, ich muss diese nur beim OA in meinem Bezirk beantragen.

    Die Sachkundebescheinigung gilt immer nur für einen Hund, bei dreien wie in meinem Fall, drei Bescheinigungen :doh:

    Chippflicht besteht ja schon lange in Berlin. Weiter sieht die Hauptstadt vor bis 31.12.2021 ein Zentrales Melderegister einzuführen. Ab diesem Zeitpunkt besteht Registrierungspflicht für alle Hunde, auch Hunde von Bestandshundehaltern!

    Der Vorbeugung illegalen Welpenhandels wird auch 'Rechnung' getragen - als Erwerber eines Hundes unter einem Jahr muss ich mir eine Bescheinigung aushändigen lassen: ID Verkäufer, seinen Sachkundenachweis, Rasse und Kreuzungen, Alter, Impfungen, Chip Nr. usw.

    Diese Erwerbsbescheinigung (amtsdeutsch mal wieder) muss ich für die Dauer der Haltung des Hundes aufbewahren und bei Verlangen der Behörde (OA) vorlegen können!

    Hunde über 12 Monate - auch hier bin ich als Käufer/Übernehmer verpflichtet, mir eine Erwerbsbescheinigung ausstellen zu lassen, aufbewahren und evtl. vorlegen s.o.

    Anschaffung Listenhund ist ähnlich wie Evemary_Pablo schon berichtete, also mit ordentlich Auflagen!

    Leinenpflicht und Mitnahmeverbot, Dogwalker u.v.m. ist natürlich auch alles geregelt. Kindsalter wann ein Kind einen Hund ausführen darf, ist nicht festgelegt, nur bei Listenhunden muss man 18 Jahre alt sein.

    Hunde von Touristen haben -außer ihnen wird vom Berliner OA eine Sachkundebescheinigung ausgestellt!- allgemeine Leinenpflicht und eine Haftpflichtversicherungspflicht mit Mindestdeckungssumme 1 Mio.

    Und so einiges mehr, das ist nur ein kurzer Ausschnitt und umfasst lange nicht alle Verordnungen!

    Ich kann nur nichts verlinken, da sämtliche Dateien nur als pdf per download zur Verfügung stehen! Falls es aber jemanden interessiert, Quelle ist natürlich das Berliner Hundegesetz Fragen/Antworten bezügl. des freiwilligen Hundeführerschein kann auch per download gezogen u.v.m.