Beiträge von network

    Und, um das Ganze nochmal weiter zu spinnen, auch wenn dabei nix raus kommt.

    Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.

    Muss hier nicht sein. Was weiß denn ich. Is aber ne Möglichkeit.

    Das ist in DE auch der Fall.

    Nur weil das Führungszeugnis sauber ist (heißt nach Frist xy Daten nicht mehr darin aufgeführt werden), bedeutet das noch lange nicht, dass nicht noch im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind!

    Und wenn wie in diesem Falle vor Übernahme erbrachter Nachweis nicht erbracht werden kann, da nicht muss?

    Und der Hund als wesentlicher Teil des erbrachten Nachweises dies erst nach Übernahme/Haltung werden kann?

    Klar sind undurchdachte Anschaffung mit wissentlichen Schranken Mist, großer Mist sogar!

    Fraglich ist in diskutiertem Fall nur, wer hatte vor Übernahme des Junghundes Kenntnis ob der Absage von Amtswegen :ka:

    Und wieder eine Wiederholung von mir: ich finde das heavy in Wien |)

    In A hätte ich wohl nur ein Stofftier ... naja ich steuere eh einem Alter zu, wo ich mir keine großen, dynamische Vierfüßler mehr zulegen werde und so ein kleines Teckelchen mit Knopf im Ohr auf dem Rollator hockend :roll: wenn schon networkisch bekloppt, dann richtisch :rollsmile:

    ...

    Im Moment hat jedoch noch die Selbstauskunft eine gewisse, rechtliche Bedeutung. Und wenn sie unterschrieb, dass sie den Schein machen möchte (verpflichtend), ohne sich dessen bewusst zu sein, wie die VO anzuwenden ist (bzw. dass es noch über das normal übliche bei SoKas hinaus geht), dann hat sie einen Fehler gemacht, der ihr jetzt vor die Füsse fällt.

    Aber ob man dem Tierheim einen Vorwurf machen kann, nein, denke nicht. Man kann nicht einfach alles so perfekt machen, ohne auf der anderen Seite mit bestehenden Rechten zu kollidieren (gibt ja nicht nur Pflichten, auf der anderen Seite gibt es eben auch Rechte). Einem TH Einblick in Strafakten zu geben, niemals. Das Führungszeugnis zu ändern, never. Der Preis ist mir viel zu hoch. Bei weitab den meisten Menschen liegt erst gar keine Rechtsverletzung vor, wg. ein paar Ausnahmen würde ich das nicht ändern wollen.

    ...

    So sehe ich das auch :bindafür:

    Die Stadt Wien hält ihre Information 'Verpflichtender Hundeführerschein/Listenhunde' ja nicht unter Beschluss, auch nicht die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, das ist alles online einsehbar.

    Man kann und gerade in Wien, muss man sich vor Übernahme eines Listenhundes informieren.

    Ich gehöre zu einigen die nur von Fehlverhalten Seitens der Tochter und Mutter schreiben.

    Bzw. will ich einfach nicht verstehen, weshalb 'Schuld' (<-- Schuldzuweisung steht hinten an) bei so vielen Parteien, beim letzten Part mit gesucht werden will?

    1. der Verkäufer

    2. die Käuferin

    3. die Mutter

    4. das TH

    Das letzte Glied der Reihenfolge nimmt den Zwerg nach Abnahme auf, übergibt ihn der Mutter (ist Übernahme rechtlich eine Vermittlung?) und soll Mitschuld haben, Mitschuld an etwas, was es nicht zu verantworten hat?

    Dass der Mutter (die vor Übernahme gar keinen HFS vorlegen kann!) von Amtswegen der HFS versagt wird, kann das TH nicht wissen?

    Das wusste die Mutter selbst nicht.

    Der Hundeführerschein für Listenhunde muss innerhalb drei Monaten ab Haltung absolviert werden. Wie soll das TH wissen, dass der Mutter das untersagt wird?

    Hier ist es heute erträglich, klar peitscht von überall her der Regen, windig ist es auch und wir meiden Waldgebiete, aber bislang -Toi-Toi-Toi- kommen wir ohne Schaden klar!

    Gestern krachten im nahegelegenen Naturschutzgebiet Bäume um und in einigen Straßen lag ordentlich Todholz. Wir hoffen weiter, dass Sabine gnädig bleibt.