Und, um das Ganze nochmal weiter zu spinnen, auch wenn dabei nix raus kommt.
Geb ich dem Tierheim die saubere Strafregisterbescheinigung und es mir den Hund, kann theoretisch immer noch ne "beschränkte Auskunft" vorliegen und nur ne Behörde sehen, welche Verurteilungen sonst noch vorliegen. Register "sauber" für alle Nichtbehörden, für die Behörde aber nicht.
Muss hier nicht sein. Was weiß denn ich. Is aber ne Möglichkeit.
Das ist in DE auch der Fall.
Nur weil das Führungszeugnis sauber ist (heißt nach Frist xy Daten nicht mehr darin aufgeführt werden), bedeutet das noch lange nicht, dass nicht noch im Bundeszentralregister Einträge vorhanden sind!