Sunti nein, nicht HHF, Tierheim Lübeck
Ich hätte das mit 'AndersHund' in Verbindung gebracht, da las ich erst kürzlich ein Statement mit teils ähnlich lautenden Passagen.
Sunti nein, nicht HHF, Tierheim Lübeck
Ich hätte das mit 'AndersHund' in Verbindung gebracht, da las ich erst kürzlich ein Statement mit teils ähnlich lautenden Passagen.
Danke
Das ist ein dufte Statement von dir ChatSauvagee ![]()
... aber noch nicht alle Mitlesenden ... und erst recht nicht Mitschreibenden ![]()
Anna1404 das mit der Umgestaltung deines Büros halte ich für einen sehr guten Weg ![]()
5 - 6 Stunden durchgängig finde ich heftig
ob nun einmal oder dreimal die Woche, das ist doch viel zu lange in einem beengten Raum.
Och neee, oder ![]()
Natürlich kann dem Hund keine Schuld zugesprochen werden!
Der Halter trägt die Verantwortung!
Was macht der zweite Polizist dann mit seinem Pferd? Schnell an den Baum binden, oder irgendwem in die Hand drücken?
Also ne ernsthaft.
Als unbeteiligter, Zeit habender Videozuschauer haben gewiß zig Menschen gutgemeinte Ratschläge zur Hand!
Selbst in der verdammt misslichen Situation involviert, kommt schadenbegrenztes Handeln nun mal anders rüber.
Pferde und Reiter hatten Schutzengel auf ihrer Seite!
Wie weiter mit dem Hund und auch dem Halter verfahren wird ![]()
Vielleicht wird ja darüber noch berichtet.
Hektorine noch mal, es ist absolut unstrittig, dass Einspruch eingelegt werden kann!
Jeder soll und kann gerichtl. Entscheidungen anfechten können!
Den beiden Artikeln lässt sich entnehmen, dass die Frau dem Grunde nach eingesprochen hat, dass ihr Hund dem Buben nicht ein Stück Ohr abgebissen (... behaarte vehement darauf ...) hat, ihn nicht mal berührt hat und das, obwohl sie kurz vor dem Vorfall schon ein rechtskräftiges Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung kassierte.
Ihr Hund hatte zuvor zwei Kinder verletzt, sie hatte die Auflage den Hund nur im nüchternen Zustand auszuführen, erklärte den hohen Alkoholwert durch wiederholtes Händedesinfizieren.
Ob ihre Beweggründe der hohe Strafbefehl und/oder eine evtl. Reputation ihres Berufes als Chirurgin sind oder waren, weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht, dem Jungen hätte sie die Konfrontation vor Gericht ersparen können.
Und nur das ist die Ausgangslage zu meinem Kommentar: Eine unverschämte, feige Person ist das ![]()
Klar hat sie wie jede andere Person auch, das Recht gegen ein Urteil Einspruch einzulegen, das ist völlig unstrittig, richtig und vor allem wichtig dass das möglich ist!
Ja genau, weil diese feige Frau Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, musste der Junge vor Gericht aussagen.
Eine unverschämte, feige Person ist das ![]()