Der DSH zählte nie zu der Kampfhunde-Entscheidung (AZ s.u.) und unterliegt somit keiner Verpflichtung einer Datenerhebung. Wenn der Rottweiler in der Entscheidung mit erfasst wurde/ist, zählen Informationen dazu, das hat nichts mit Lobby zu tun.
ZitatVor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kampfhunde- Entscheidung) vom 16. März 2004 (AZ: 1 BvR 1778/01) besteht für den Gesetzgeber auch weiterhin die Verpflichtung, die an Rassekategorien anknüpfenden gesetzgeberi- schen Maßnahmen zu überprüfen und hierbei insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten und zu bewerten. Die für den Vollzug des LHundG NRW zu- ständigen Kommunen sind deshalb weiterhin verpflichtet, kalenderjährlich bestimmte Informationen über die vom LHundG NRW betroffenen Hunde zu erfassen und zu be- richten.