Beiträge von network

    Genau Stilles Wasser und in dem Zeitraum seit Einführung 2022 bis 2024 also je zu Jahresanfang, klafft eine wohl nicht geringe Lücke. Es gab ja nicht wenig Diskussionen & Zoff bei Einführung des Register für Hunde ;)

    Wobei ich stark bezweifle, dass die Lücke just knapp die Hälfte der in Berlin steuerlich gemeldeten Hunde füllt!

    Edit: Dass Finanzämter keine Datenweitergabe erfüllen können an das Hunderegister, bleibt ja dennoch bestehen.

    Ausgerechnet in Berlin, die es nicht einmal hinbekommen, Reisepässe und Personalausweise auszustellen.

    Da sind die Ämter ja schon mit ihren eigentlichen Aufgaben überfordert!

    Dann soll man das ganze eine KI machen lassen, kann ja nur besser werden als bisher …


    Kriegt ein Programm innerhalb kürzester Zeit hin, 50.000 mal den selben Brief anzufertigen und lediglich Name/Adresse aus der Datenbank einzufügen.

    Nutzt alles nichts, da zwecks Datenschutz keine Daten ausgetauscht werden dürfen!

    Hundundmehr die steuerliche Erfassung erfolgt beim verantwortl. FA und wird dort auch erhoben.

    Die Meldung beim Zentralen Register muss zusätzlich bei der GovConnect GmbH erfolgen.

    Nur noch soviel: aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übernahme der Daten zwischen den verantwortlichen Finanzämtern und der Hunderegisterstelle nicht möglich!

    Und dir schwebt ein bundesweites Register vor ...

    Hier in Berlin klappt es innerhalb eines Bundeslandes nicht mit der Eintragung ins Hunderegister. Auch, dass Nichtanmeldung eine OWI darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann, schreckt ca. 50% der steuerlich erfassten Hundehalter nicht ab.

    Ich auch nicht!

    Im Gegenteil, ich teile oft genug mit, dass ich weitergehende regulierende Eingriffe staatlicher Seite nicht gut heiße, es braucht keine weitere.

    HSt kann nicht verpflichtend verteilt werden. Diese Aufwandsteuer wird zur Finanzierung aller kommunaler Aufgaben verwendet!

    Verpflichtend und freiwillig beißt sich, das kann niemals wohlwollend einher gehen.

    Es ist und bleibt ein Teufelskreis!

    Und es bleiben auch immer wieder Fragen offen, ab wann ist ein Hund ein 'störender' Hund?

    *Sascha* hat ja schon einiges aufgezählt!

    Sollen Tierärzte hier nach:

    Wenn man es so extrem verbockt hat und keine Kapazitäten für Training und Unterbringung hat muss man halt den letzten Gang gehen und einschläfern lassen.

    Euthanasie wieder völlig offiziell -ja ich weiß, dass man auch heute diesbezügl fündig wird- durchführen? Rein nur nach Besitzerangaben 'ist ein störender Hund'? Dem müsste ja auch eine Änderung des TSchG voraus eilen?

    Die Einfuhr gezielt von bestimmten Tierschutzhunden zu beschränken, würde evtl. auch nur ein verschieben zu anderen Rassen/Mixen bedeuten. Sind die HSH Mixe nicht mehr in Vermittlungen, kommen halt alle Schäferhundartigen dran usw.

    Hundehaltung ist freiwillig und in den überwiegenden Fällen (berufl. Einsatz außen vor lassend!) eine private Angelegenheit.

    Vor einer Hundeanschaffung mit relativer Sicherheit -wem auch immer ggü.-ein Versprechen abgeben, dass man Zeit des Hundelebens immer nach bestem Wissen und Gewissen mit Einsatz seines Verstandes, der körperlichen Verfassung und selbstverständlich auch aller vorhandener finanzieller Mittel alles tut um jedweden Schaden abzuwenden, ist irreal! Das kann ich zu mir persönlich sagen, aber mehr auch nicht.

    Sind Unterbringungskosten bei Besitzwechsel noch vorhanden? Oder müssten eine Kostenübernahme betreffend andere Vertragsmodelle geschlossen werden, als der bei einer endgültigen Abgabe? Dann stünde der Hund für Zeitraum xy auch nicht in der Vermittlung. Eine Beschlagnahmung z.B. ist nicht ein sofortiger Besitzerwechsel!

    Grundstückseigentümer werden auch nur solange an Erschließungskosten ihrer Grundstücke mit einbezogen, solange sie Grundstückseigentümer sind! Nur um bei dem genannten Beispiel zu bleiben.

    Eine Solidaritätskasse (gibt es z.B. im Jagdbereich/Hegegemeinschaften) unter uns Hundeliebhabern wäre eine Möglichkeit. Nicht fix für 'störende Hunde', sondern in Gänze für in Not geratene HH. Das liest sich aber natürlich sehr romantisch und was habe ich mit Kosten Anderer zu tun die es verbockt haben, wird ein mancher sagen.

    Wobei man nüchtern betrachtet in der privaten Tierkrankenversicherung auch Kosten mit übernimmt, die man nicht direkt verursacht hat, nämlich die einzustufende Schadenklasse seines Hundes der Rassezugehörigkeit wegen. Auch wenn es ein absolut gesundes Tier ist, zahlt man die Schadenklasse der gesamten Rasse mit. ABER es ist eben auch eine reine Privatangelegenheit für seinen Hund eine Tierkrankenversicherung abzuschließen.

    usw.

    Es ist und bleibt ein Teufelskreis!