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Das Tierschutzgesetz
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet u.a. die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen. Kastrationen gelten im Tierschutzgesetz ebenfalls als Amputation. Eine Ausschlussklausel besagt, dass eine Amputation zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Unkontrolliert fortpflanzen kann sich eine Katze die freien Auslauf hat, nicht aber ein Hund unter menschlicher Kontrolle.
Hundehalter, die ihren Hund ohne medizinische Indikation kastrieren lassen, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und machen sich strafbar. Doch vielen Hundehaltern ist gar nicht bewusst dass sie gegen ein Gesetz verstoßen. Zudem, der Tierarzt hatte keine Einwände, dann wird das schon seine Richtigkeit haben. Ja, der Tierarzt weiß aber auch genau dass sein Kunde den Tierarzt wechseln wird, falls er ihm die Kastration verweigert und die Einnahmen hat dann eine andere TA-Praxis. Und überhaupt, dass man sich strafbar mache, hat man ja noch nie gehört. Tja - wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Du kannst dich aufregen wie du willst, Gesetz ist Gesetz.
Quelle:http://www.quin-der-eurasier.de/kastration.htm
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