So ganz grundsätzlich habe ich aber meine Probleme damit, dass die Schuld auf die Stadt abgewälzt wird, ob nun mit oder ohne Antrag auf Beschlagnahmung. In erster Linie bin ich als Halter selbst dafür verantwortlich was mit meinem Hund passiert bzw. was "durch" ihn passiert. Mag sein, dass das rein rechtlich anders gelagert ist, aber wenn ich mir als Mensch ein Tier anschaffe, muss ich damit rechnen, dass so etwas, im allerschlimmsten Falle, passieren kann. Dann jemand anderen dafür zu beschuldigen, dass jemand zu Schaden kommt, passt zumindest nicht zu >meinem< Gerechtigkeitsempfinden, obgleich es rechtlich sicher anders aussieht, wenn der Hund durch den Antrag auf Beschlagnahmung "theoretisch" der Verantwortung der Stadt unterliegt (wenn dem denn so ist).
Das ist aber in sofern falsch, als es sich hier um einen Halter gehandelt hat, der überhaupt nicht geschäftsfähig gewesen ist, sondern unter Vormundschaft stand. Also dürfte er ja auch schuldunfähig sein.