Da ein Amt mAn nicht wegen einer Banalitaet die Toetung anordnen kann (immerhin haben wir ein TierSchG in dem steht, wann die Toetung eines (Wirbel-) Tieres erlaubt ist), kann ich mir nicht vorstellen, dass es je zu einem solchen Szenario kommt.
Aber wenn... Geht sowas nicht nur, wenn ein Gericht einen Praezedenzfall geschaffen hat?
naja, wenn man ins Jahr 2000 zurückgeht, dann gab es aber so einige Vorfälle wo Hunde grundlos getötet wurden.
Ich erinnere mich da z.b. an die Massentötung von Hunden im Tierheim Mönchengladbach.
Für diejenige, die damals vielleicht vieles nicht mitbekommen haben, hier ein Artikel der ein paar Dinge aufzeigt. Man findet halt vieles von damals nicht mehr
HUNDE: „Kollektive Zwangsneurose“ - DER SPIEGEL 32/2000