Der Wanderweg bei mir liegt auf meinem Grünland - das ist ein Sonderfall, weil der Flächenanteil auf dem der Wanderweg langläuft mir ja auch während der eigentlichen Nutzungszeit (Mähen/Beweidung) nicht zur Verfügung steht, obwohl ansonsten in BY das Betretungsrecht ausdrücklich nur ausserhalb der Nutzungszeit von landwirtschaftlichen Flächen gilt.
Das heisst, ich darf dafür Grundsteuer blechen, kann das Stück aber selbst nicht nutzen.
Und durch die Hunde habe ich dann noch mehr Flächenverlust, weil ich ja so blöd bin, den Wanderern ein wenig Abstand zu den Hunden zu gönnen.
Mach ich dieses Jahr aber nicht mehr - es gibt auch keinen wandererfreundlichen Zaun-Überbau mehr.
Nach den ganzen Beleidigungen und dem Theater 2018 wegen dieses Schiet-Wanderwegs, hab ich die Nase voll und werde alles daran setzen, das Ding da wegzubekommen. Nach Möglichkeit im diplomatisch-guten, zur Not aber auch mit dick-fett Ärger. Und ihre Loipe können sie sich auch sonstwohin stecken.
So etwas habe ich hier, glaube ich, nicht. Eventuell ist das an der Aller so, da gibt es manchmal so abgezäunte Wege, damit man durch die Wiesen an den Fluß kann. Aber ich hab keine Ahnung, ob die Landwirte dass dann netterweise gemacht haben (damit die Leute nicht über die ganze Wiese trampeln...) oder ob der Teil ihnen dann nicht gehört.
Ich kann dich total gut verstehen. Ich hätte auch keine Lust mehr nett zu sein, wenn es mir nicht gedankt wird, sondern nur noch mehr Ärger einbringt.