Keine Ahnung wie es in Österreich geregelt ist, aber ich habe hier in Bayern zweimal eine ernsthafte Beissattacke auf Menschen/Passanten miterlebt. Beide Male waren es sehr große Hunde (keine Listenhunde), beide Male wurde der Notarzt gerufen und die Betroffenen mussten zur weiteren Versorgung ins KH, beide Male blieb der Hund in der Obhut des Halters.
Soweit mir bekannt ist gab es dann jeweils im Nachgang natürlich ein Verfahren (fahrlässige Körperverletzung, Geldstrafe) und auch Auflagen, aber das dauerte entsprechend lange. Die Hunde wurden nicht eingezogen.