Ja sicher. Schon häufiger. Das ist der Augenblick in dem ich sie erlösen lasse.
Gruß
Wakan
Ja sicher. Schon häufiger. Das ist der Augenblick in dem ich sie erlösen lasse.
Gruß
Wakan
Deine Bekannte hat Recht und Du hast Dich auch richtig verhalten.
Die beiden Huskymixe benehmen sich rudeltypisch.
Du und Dein Hund waren neu im Rudel. Du hast als Mensch eine unantastbare Position. Dein Hund nicht. Er wurde abgedrängt um auszutesten ob er sich im Rudel zurechtfindet und sich anpassen kann.
Das ist die Grundbedingung um akzeptiert zu werden.
Hättest Du ihn beschützt und hätte er dann noch aufgemuckt, würde es beinm nächsten Treffen schlimm für ihn werden.
Leider verstehen die meisten Einzelhunde, Stadthunde und noch weniger Menschen diese Verhalten nicht.
Gruß
Wakan
Zitat
der weg zu einem harmlosen "kampfhund" muss früher eingeschlagen werden. die erziehung wird immer schwieriger, weil eben immer mehr menschen keinen hundeverstand mehr haben und auch keinen wollen, was sehr traurig ist. aber sie haben ein recht darauf.
Und genau das muss man ändern. Es solte ein Privilig werden weil die Umstände es erfordern. In allen anderen Bereichen ist es auch so. Das schränkt die persönliche Freiheit meiner Ansicht nach nicht ein. Einen Waffenschein bekommt man auch nur unter bestimmten Umständen. In Japan kann man zum Beispiel den Motorradführerschein nur für Motorräder machen die man auch aufheben kann. Wenn man also körperlich nicht in der Lage ist eine Maschine mit 1000 cc aufzuheben, darf man sie später auch nicht fahren. In Tokyo kann man nur dann ein Auto kaufen wenn man einen Parklplatz oder eine Garage nachweisen kann.
Zitatwie könnte man also im vorfeld, ausser mit einer nutzlosen kampfhundeverordnung, vermeiden, dass menschen hunde besitzen, die sie nicht verstehen, nicht beherrschen und nicht erziehen?
hat da jemand eine idee?
Da hätte ich einige Ideen. Einen Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis. Darin müsste enthalten sein:
1. Entwicklungsgeschichte des Hundes.
2. Einfluß der Genetik und äußerer Umstände auf das spätere Verhalten
3. Spezielle Verhaltensweisen der unterschiedlichen Hundetypen (Jagdhunde, Hirtenhunde, Schlittenhunde, Gebrauchshunde unsw.)
4. Besondere Bedürfnislage und Haltungsanspruch der Rasse die gehalten werden soll.
5. Nachweis der tatsächlichen Durchführbarkeit der art- und rassegerechten Haltung.
6. Strenge Kontrollen durch Stadt/Land/Staat
7. Existenzvernichtende Bußgelder bei Zuwiderhandlung. Ersatzweise langjährige Haftstrafe ohne Bewährungsmöglichkeit und lebenslängliches Tierhalteverbot.
8. Abgabe von Hunden ausschließlich nur durch öffentlich kontrollierte Züchter und/oder Tierschutzvereine.
9. Abgabe von Hunden ausschließlich nach Registrierung der Haltungsgenehmigung.
10. Drakonische Strafe bei Zuwiederhandlung. Beispielsweise 5 Jahreseinkommen, zahlbar binnen 5 Werktagen. Ersatzweise 5 Jahre Haft ohne Bewährung.
11. Abtreibungspflicht bei allen nicht genehmigten Trächtigkeiten
Das hat der Hund so verstanden wie ein Hund das versteht. Wildes Gebrüll und durcheinanderlaufen. Er wollte Ordnung schaffen und die Kinder haben nicht parriert wie es Welpen bzw. Rangniedere und Herdentiere üblicherweise tun. Also hat er sich durchgesetzt.
Das war für jeden Menschen absehbar der auch nur einen Funken Hundeverstand hat.
Hier noch eine Meldung. Diemal ein Rottweiler der drei Kinder verletzte.
Ganz eindeutig die Schuld der Menschen. Diese Situation war nicht nur absehbar, sie wurde regelrecht vorausgesagt.
Auf einem gemeinsam genutzten Grundstück zweier
Nachbarn kam es am Samstagabend im hessischen Mengerskirchen zu einem
Übergriff eines Rottweilers. Drei sechs, acht und neun Jahre alte
Geschwister wurden laut einem Bericht des Polizeipräsidiums Westhessen
von dem zwölf Jahre alten Sohn des Hundehalters mit Wasser bespritzt.
Als die Geschwister wegliefen, wurden sie von dem frei auf dem
Grundstück herumlaufenden Rottweiler verfolgt. Bei der Flucht kamen
die Kinder zu Fall, wobei der Hund dem achtjährigen Jungen in den
Rücken biss und dem sechsjährigen Mädchen Verletzungen an Finger,
Brust und Rücken zufügte. Trotzdem konnten sich die Kinder noch in die
Wohnung zu ihrer Mutter retten. Allerdings verfolgte sie der Hund noch
bis ins Wohnzimmer, wo er dann kurz darauf von seiner Besitzerin
abgeholt wurde. Alle drei Geschwister wurden im Krankenhaus ambulant
behandelt.
ZitatFalls die Sache wahr ist, bin ich mir sicher, dass der Hund schon eingeschläfert ist!
Er wird eingeschläfert werden!
Über AHO kam eben die Meldung rein das Ministeriumssprecher Martin Krems zu MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT sagte das Sachsen Anhalt einen neuen Anlauf starten will ein Kampfhundegesetz durchzubringen. Sie müssen den Hund killen wenn sie glaubhaft sein wollen.
Wenn die das hinkriegen bin ich endgültig weg aus diesem Drecksstaat.
Ich komme mit so viel Dummheit und Rassismus einfach nicht klar.
Also wirlich Leute. Wenn ich mir durchlese was Ihr da teilweise so erzählt....
Zitates ist aber doch so dass es rassen gibt die potentiell gefährlicher sind als andere.
Stimmt Herdenschutzhunde sind potenziell gefährlicher als Hütehunde. Die Frage ist: Für wen? Pitbulls sind für die Pit gezüchtet worden. Sie haben ein unterentwickeltes innerartliches Kommunikationsverhalten und unterentwickelte Kommunikationsmöglichkeiten. Das führt zu Missverständnissen innerhalb der Art und zwangsläufig auch zu einer herabgesetzten Hemmschwelle innerhalb der Art. Dazu kommt noch die Situation in der Pit die ein völlig artuntypisches Kampfverhalten zur Folge hatte.
Dennoch ist die Hemmschwelle einen Menschen zu beißen deutlich größer als bei irgend einem anderen Hund. Wenn ein Pit oder Staff einen Menschen anfällt, dann auf Grund schwerwiegender Verhaltenstörungen.
Potenziell ist relativ. Ein Maschinengewehr ist potenziell gefährlicher als ein Blatt Papier. Trotzdem werden in D erheblich mehr Menschen beim Öffnen eines Briefes verletzt als durch Gewehrmunition.
Zitatwenn ich z.B.einen labrador oder australian shepherd usw. noch so falsch erziehen würde, würde der mich trotzdem nicht zu tode beißen.
Falsch. Jeder verhaltensgestörte Hund wird so lange kämpfen bis sein Gegner aufgibt oder er fliehen kann.
Zitatman kann ja wohl nicht einen retriever mit nem rottweileroder pitbull vergleichen, ich möchte damit sagen dass es bestimmte rassen gibt die eher zu kampfmaschinen taugen als andere und die wir somit nicht in unserer gesellschaft gebrauchen können.
Stimmt. Aber kann man sie nun nicht gebrauchen weil sie so sind wie sie sind, oder kann man nicht gebrauchen was manche Menschen daraus machen?
Zitatwenn es nicht so wäre dass der amstaff ein höheres aggressionspotential als andere rassen besitzt , dann könnten gewisse leute ja auch golden retriever oder border collies zu kamphunden ausbilden und auf hundekämpfe schicken??!!!
Wir reden aber hier doch garnicht von Hundekämpfen. Und wenn ich mir die irrwitzig hohe Zahl von unverträglichen Hunden ansehe, kann Dein Argument keinen Bestand haben.
Zitataußerdem ist es so dass rottweiler,pitbulls und co. wenn sie beißen nicht mehr ablassen, also meist bis zum tode kämpfen und in eine art blutrausch verfallen!
Haben wir oben schon angeschnitten. Das ist ein collektiv erlerntes und teils ererbtes Verhalten. Das gleiche Verhalten zeigen zum Beispiel auch Yorkshire Terrier, Tibet Terrier, Filas und andere.
Mit Blutrausch hat das nichts zu tun.
Zitathaben eben anatomische Voraussetzungen, eine besonders starke Hals- und Kiefermuskulatur, große Zähne, breite Kiefer, die sie vereinfacht ausgedrückt "beißkräftiger" machen, als andere Rassen.
Als "mache" andere Rassen- wenn überhaupt.
ZitatZudem ärgert mich, dass häufig gerade die Leute solche Hunderassen mit besonders starken Gebissen halten, die sich eh an keine Auflagen halten und sich nur profilieren wollen.
Einspruch! Da muss ich Euch mit etwas Physik nerven
Beißkraft von Hunden in Kilopont pro Quadratzentimeter Zahnoberfläche- Maximalwerte:
DSH 1,6
AC 1,6
Pitbull 1,6
Am Staff 1,6
Deutsche Dogge 1,7
Dobermann 1,7
English Bulldog1,7
Rottweiler 1,8
Mensch 2,4
Ich kannte den Bericht von AHO.
Was ntv hier schreibt
ZitatHunde der Rasse American Staffordshire Terrier sind in Sachsen-Anhalt als gefährliche Hunde eingestuft.
ist eine Lüge!
Sachsen Anhalt hat definitiv weder eine Hundeverordnung noch ein Hundegesetz.
Zitat"ums mal bös auszudrücken, da reicht ein "pfotenwurf"" wie erklär ich meinem Hund das wir auseinadersetzungen mit so kleinen nicht nötig haben, da stehen wir drüber!!!!
gruß
beate
Überhaupt nicht. Hunde haben kein Verhältnis zu ihrer Größe.