Beiträge von Wakan

    Ehrlich gesagt weiss ich überhaupt nicht wie Du dem Hund helfen sollst. Offenbar bist Du ebenso hilflos wie der Hund. Versuche es mit Bachblüten, zur not mit einem richtigen Sedativum bist Du eine Wohnung in der Pampa gefunden hast.
    Sorry, aber Du verfügst ganz offensichtlich weder über die Qualifikation, noch über adäquate Unterbringsmöglichkeiten, so einen Hund in Pflege zu nehmen. Über die Legitimation durch das Veterinäramt reden wir besser erst garnicht. Oder? Dir ist hoffentlich klar, das das unter Umständen jahrelang so geht.
    Ich hätte gerne den Namen und die Adresse der Organisation die Dir den Hund in Pflege gegeben hat.


    Zitat

    Wollt noch sagen das ich es ganz toll finde das du dich um den Hund kümmerst!


    Ich halte Dir mal Deine Unerfahrenheit zu Gute Kleine86.
    Wie wäre es denn, wenn ich Dich, nur mit Tanga und Bikinioberteil bekleidet, durch Harlem oder die South Bronx schleppe und "mich um Dich kümmere"?


    Ich weiss: Aggressiv, nicht hilfreich, meine Weltanschauung, militant unsw.! Trotzdem ist sowas ein Verbrechen am Tier! Der Hund hat die Ar...karte, aber Hauptsache gerettet. Oder?

    Macht sie bei Dir auch auf den Teppich?


    Eine Möglichkeit wäre, dass sie sich zu sehr an Dich gebunden fühlt und überall markiert um es als "EUER Territorium" abzustecken. In dem Fall könnte es helfen wenn ihr ein andere Hund zeigen würde wo der Hammer hängt, ohne das Du eingreifst.


    Hat sie das von Anfang an gemacht? Wenn nein, dann mach doch mal einen Schwangerschaftstest. Du könntest auch mal mit Deinem Arzt sprechen und die Pille wechseln. Das mag Dir komisch vorkommen, aber manche Hunde reagieren sehr sensibel auf Hormonwechsel und Unstimmigkeiten im Hormonhaushalt von Menschen. (Höre schon wieder die "gibt nicht" Rufe :) )


    Kannst Du sie einige Tage bei Deinem Freund lassen um zu testen ob es direkt mit Deiner Person zu tun hat?


    Ist sie aus dem TH und hat sie dort zum urinieren das Bein gehoben?


    Überlege bitte mal was die Leute die Du besuchst, gemeinsam haben. Alles berücksichtigen was sich auf die psychische Disposition, das Verhältnis zu Dir (Stimmung) und Hormone (z.B. haben alle Kleinkinder und/oder sind schwanger) auswirken könnte.


    Die Idee mit der Windel taugt nicht viel. Du würdest sie erniedrigen wenn ihr der Urin im Fell klebt und 10 Sek. wären schon zuviel.


    Gruß
    Wakan

    @ Sleipnir


    Über eine Zwingerhaftpflichtversicherung. Das also eine bestimmte Anzahl von Hunden (max. bis zu sech Hunde) unabhängig vom einzelnen Hund versichert ist. Die Uelzener Vers. bot / bzw. bietet sowas an.


    Den Titel des alten Threads habe ich vergessen. Ist einige Wochen her. Ich weiss es deshalb noch genau, weil ich mich darüber geärgert habe, das nichts mehr nachkam nachdem ich die Rechtslage erklärt hatte.

    Das Thema hatten wir schon.


    "Wer regelmäßig oder immer wieder für Dritte" ein Tier aufnimmt betreibt im Sinne des Tierschutzgesetzes eine tierheimähnliche Einrichtung. Somit müssen die Bedingungen zu §11 Tierschutzgesetz erfüllt sein. Dazu gehört in erster Linie ein Sachkundenachweis gemäß §11 TSG. Die Sachkunde besitzen z.B. Tierpfleger, Tierarzthelfer, Tierärzte und Leute mit vergleichbarer und/oder besserer Qualifikation. Ansonsten kann das Veterinäramt die Sachkunde in einer Sachkundeprüfung überprüfen und bestätigen- muss es aber nicht.


    Wenn Du kein Mitglied des Vereins bist hast Du auch keinen Versicherungsschutz. Auch dann nicht, wenn der Hund über den Verein versichert ist. Versicherungsrechtlich ist immer der für Schäden haftbar zu machen, in dessen Obhut sich das Tier befindet.
    Malen wir mal den Teufel an die Wand: Du hast ohne offizielle Zulassung und Qualifikation einen Hund in Pflege. Bei einer Gassirunde erschreckt sich der Hund vor einem Radfahrer und schnappt nach diesem. Der gerät in Panik, strürzt und trägt eine Querschnittslähmung davon. Da kämen ganz schnell einige millionen Euro zusammen, für die die Versicherung des TSV's nicht aufkommen müsste. Wenn Du den Hund in einem solchen Fall nicht über Deine eigene Versicherung versichert hast, ist Dein Leben im Ar...


    Ich kann Dir nur den guten Rat geben: Mach so oder so die Sachkundeprüfung nach §11 TSG, rede mit Deiner Versicherung über eine Zwingerhaftpflichtvers unter Angabe des Zwecks und zeige jeden Pflegestellenvertrag zuvor einem Anwalt. Wenn der Dich falsch berät, haftet der für eventuelle Konsequenzen.


    Ich bin ziehmlich sicher das Du von Pflegestellen und Tierschutzvereinen das absolute Gegenteil hören/lesen wirst.Tatsache ist aber, dass die meisten TSV's selbst keine Ahnung haben oder aber die Pflegestelle belügen weil sie sonst keine Pflegestellen bekommen und zu machen müssten. Solltest Du also Zweifel haben, frage einfach das zuständige Vetamt oder den Deutschen Tierschutzbund. Das Vetamt kann Dir ggf. sogar bestätigen, das es in Deiner Inpflegenahme keine tierheimähnliche Einrichtung sieht. Damit wärst Du rechtlich abgesichertund hättest nur noch das Versicherungsproblem.


    Gruß
    Wakan

    Uff! Also, so wirklich blicke ich nicht durch.
    Der Hund mag keine ängstlichen Leute, erst recht nicht Eure Putzfrau.
    Grundsätzlich signalisieren ängstliche Leute dem Hund Eskalationsbereitschaft. Dann nimmst Du ihn kurz und bestärkst ihn in der Unsicherheit.
    Irgendwie habe ich das Gefühl das die Ursache seines Verhaltens gegenüber Eurem Personal bzw. dessen Angst vor Eurem Hund an Dir liegt. Warum da allerdings überhaupt Personal beschäftigst das Angs vor Hunden hat ist mir ein Rätsel.
    Wie reagiert Dein Hund denn auf Leute die ihm die Löffel lang ziehen würden?

    @ Verena


    dann bleibt noch die Hunde-Haltungsverordnung. Dafür ist das Vetamt zuständig.
    "Hunde sind so zu halten, das ihnen ausreichend Auslauf im Freihen, ausreichende Sozialkontakte zum Halter etc. zu gewähren sind".
    Du müsstest Dir den Tagesablauf mal genau anschauen über eine längere Zeit. Das gibt zwar nur ein Bußgeld, er muss aber unter Umständen einen Zaun in ausreichender Höhe bauen. Wenn er dafür keine Baugenehmigung bekommt muss er den Hund so oder so abgeben. Das kannst Du dann gleich mit dem ganzen Dorf machen.

    Zitat

    Falls jemand was weiß: Was kann ich gegen diesen Hund ausrichten? Hab ich gesetzlich irgendwas in der Hand, um die Gefahr zu verhindern? Ich gehe ja auch oft im Dorf spazieren oder meine Maus ist auf dem Grundstück!


    Hi Verena,


    grundsätzlich kannst "DU" überhaupt nichts machen, da Du nicht betroffen bzw. geschädigt bist.
    Wenn der Fall belegbar, also durch Zeugenaussagen unterstützt wird, kann der Geschädigte, also der Opa Privatklage wegen Sachbeschädigung (Terrier) einreichen und auf Schadensersatz klagen. Bevor diese Klage nicht erfolgreich und rechtskräftig ist, läuft fast garnichts. Mit dem Urteil aus der Privatklage kann man gegen den Halter des Kaukasen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hund- Einfuhr- und Verbringungsgesetz erstatten. Demnach ist es verboten Hunde auf Schärfe abzurichten. Den Paragraphen suche ich bei Bedarf raus. Das wird aber nur mäßigen Erfolg haben, da der Opa an seinen eigenen Verletzungen mitschuldig ist. Alternativ oder zusätzlich kommt noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das "Gefahren- Abwehrgesetz" in Betracht. Hier muss man nicht persönlich betroffen sein. Allerdings muss der Nachweis der Gefährdung der Öffentlichkeit erbracht werden.
    Je nach dem wo Hund und Opa wohnen kommt noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Landes Hundeverordnung (Verordnungsrecht- Ordnungsamt) oder gegen das Landes- Hundegesetz (Landesgesetz- Staatsanwaltschaft) in Betracht.
    Schlussendlich würde/wird eine Strafanzeige aber mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, das dem Halter ein Bußgeld auferlegt und ein Hundehaltungsverbot ausgesprochen wird. In der Konsequenz wird aber nur der Kaukase mit einem ewig langen Tierheimaufenthalt oder der Euthanasie bestraft werden. Ob das Sinn der Sache ist?
    Die Polizei war/ist tatsächlich nicht zuständig, da es sich bei der Sachbeschädigung (Hund) um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Theoretisch könnte man, so die Anzeige gegen "Unbekannt" erstattet werden sollte, Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erstatten, weil dieser den Tatbestand im Hinblick auf die Veststellung der Personalien des Halters nicht aufgenommen hat. Auch ne Totgeburt ohne jeden Nutzen.
    Tierschutzverein bringt auch nichts, weil der Halter des Kaukasen denen nicht mal "guten Tag" sagen muss, wenn er nicht will. Für die Presse gilt das gleiche. Da der Halter keine Person des öffentlichen Rechts ist, dürfen die nichtmal ein Foto von dem Kaukasen schießen.


    Mein Vorschlag: Unter genauer Schilderung des Hergangs mit Namen und Anschrift der Zeugen, Strafanzeige wegen Verstoßes gegen oben genannte Gesetze (bei der Staatsanwaltschaft) erstatten. Parallel dazu ein privatrechtliches Verfahren wegen Sachbeschädigung einleiten und sich um einen anständigen Platz für den Kaukasen kümmern. Der kann mit Sicherheit nichts dafür.


    Für den Fall der Fälle: Kaukasen sind immer bemüht ihren Gegner zu Fall zu bringen und ihn dann durch den Biss in den Hals zu töten bzw. durch Bisse in Arme und beine kampfunfähig zu machen. Sollter er also einen Hundehalter attackieren; Arm drin lassen und Kaukasen zur Unterwerfung zwingen. Dürfte kein Problem sein, sonst wäre der Opa schon tot.


    Gruß
    Wakan

    Zitat

    Hallo Wakan
    Ich verstehe Dich in Deiner Grundeinstellung eigentlich sehr gut. Ich denke, viele hier im Forum teilen Deinen Wissensstand und auch teilweise Deine Einstellung über die Spezies Hund.
    Und es scheint Deinem Naturell zu entsprechen, in Konfliktsituationen wohl eher zu konfrontieren und ab und zu zu provozieren, als die persönliche Meinung (auch wenn konträr zu Deiner) und den Sicherheitsradius der anderen zu respektieren.


    Floydie+Duran


    Du verstehst meine Einstellung scheinbar nicht ganz.
    "Meinungen" respektiere ich selbstverständlich und ich freue mich wenn in manchen Dingen überzeugen kann. Allerdings sollten Meinungen auch fundiert sein. Die "Meinung" von Menschen die weder kommunikationsbereit noch lernwillig sind, akzeptiere ich nicht.
    Von "JEDEM MENSCHEN" wird schon im Kindesalter verlangt, seine Worte und seine Handlungen zu überdenken und die Konsequenzen zu kalkulieren. "Erst denken, dann reden; überleg mal, wie... " sind Standards die ich aus meiner Kindheit noch gut in Erinnerung habe- wie vermutlich jeder von uns. Es gibt Unfall- Verhütungs- Vorschrifften, Qualifikationsnachweise, Führerscheine, Abschlussprüfungen, Rechtsvorschrifften und, und, und. Jeder, aber auch wirklich jeder ist daran gebunden und begreift deren Sinn. Meist sind dies aber wirtschaftliche oder physikalische Konsequenzen die absolut kalkulierbar und vorausberechenbar sind.
    Nur im Umgang mit Tieren gilt dies alles nicht mehr! Und das obwohl es schon aufgrund der Unkalkulierbarkeit der psychologischen Effekte und der Individualität der Auswirkungen hier am notwendigsten wäre, sich Gedanken zu machen.
    Jeder begreift das:
    man seine Hände nicht in einer Hydraulikpresse lassen darf.
    man nicht mit 230 Kmh in eine Nebelwand rast
    man nicht von einem Hochhaus springt
    man als Spediteur keine Flotte von Porsche unterhält unsw.,
    nur in der Beziehung zu Tieren scheint jedes Gesetz der Vernunft, der Psychologie oder der Physik ausser Kraft gesetzt zu werden.
    Der Umgang mit Tieren ist oftmals so, als gäbe man Volkswagen die Schuld daran, das ein 16jähriger Jugentlicher mit 1,5 Promille einen Golf GTI klaut und bei eisglatter Fahrbahn mit 200 Kmh aus der Kurve fliegt.
    Im Umgang mit Tieren hängt aber ein Schicksal von unserem Tun ab!