ZitatHallo Wakan,
wie sieht es den mit der Hundehaftpflicht aus? Können die sich rausreden, wenn der Hund über den Zaun springt, weil er niedriger als z.B. 1,75 m war?
VLG Verena
Eine Versicherung wird sich immer rausreden wollen.
Als Grundregel gilt, das der Hund auf den Hinterpfoten stehend die Oberkannte des Zauns nicht erreichen können darf. Bei einem Dackel wären 175 cm also übertrieben, bei einer Dogge zu niedrig. Letzteres gilt auch für Kletterkünstler und gute Springer. Im Prinzip zahlt die Vers. nur für Schäden für den Halter nicht absehbar und smit nicht zu verhindern sind. Es kommt also darauf an ob der Hund grundsätzlich den Zaun überwinden kann oder nicht.