Der Anschaffungspreis des Tieres spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Es wurde ein Lebewesen getötet, zu dem die Besitzerin eine engen Beziehung hatte, wie wir alle zu unseren Hunden. Daran sollte sich der Schadensersatz bemessen.
Wie soll denn sowas gehen oder berechnet werden?
Man kann nun einmal nur klare Fakten abrechnen. Also die Arztrechnung oder die Kaufquittung.
Präzendenzfälle schaffen. Warum soll ein Mischling aus dem Tierschutz mit 400,- € "vergütet" werden und ein Rassehund mit 2000,- € ? Es geht darum den Verlust des Tieres und die damit verbundenen den seelischen Qualen des Besitzers auszugleichen.
Das wäre zumindest aus meiner Sicht eine faire Lösung.