Zitat
Es beschweren sich aber keine Nachbarn massiv, lediglich ein Nachbar hat sich bei der Mieterin beschwert.
Insofern sollte sie keine schlafenden Hunde wecken!
Außerdem waren vor ihrem Einzug bereits Hunde in anderen Wohnungen vorhanden, so dass eine Duldung der Gesellschaft anzunehmen war.
Leider habe ich da andere Erfahrungen gemacht. Eine Duldung einfach so vorauszusetzen, nur weil bereits Hunde im Haus sind, ist vertragsrechtlich wohl nicht haltbar.