ZitatIst doch krank-der könnte doch wieder zu Bewusstsein kommen. Also ich glaube ich würde zuschlagen bis die Polizei da wäre.
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Gesetze gibt es, da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Es wäre ja wohl auch unnötig, einem bereits bewusslosen Menschen noch eins mit der Pfanne "überzubraten"... dies nur mal am Rande! Ich bin froh, dass wir Gestze haben, die Selbstjustiz unter Strafe stellt. Sonst hätten wir bald Zustände wie in den USA, wo jeder zweite Bürger bewaffnet ist. Erschreckend, wie ich finde!
Zur Sache. Ich würde meinen Hund niemals unbeaufsichtigt auf einem Gelände lassen welches nicht eingezäunt ist. Aus mehreren Gründen. Es könnten beispielsweise Menschen oder Hunde das Grundstück betreten und es passiert u. U. das, was die TS geschildert hat. Aber der Hund ist ebenfalls gefährdet, er kann jederzeit unkontrolliert das Grundstück verlassen. Und Hunde, die sich langweilen, lassen sich gerne und schnell ablenken... laufen auf die Strasse, anderen Hunden hinterher etc. Verantwortlich ist in jedem Fall die TS, sollte das Kind wirklich verletzt worden sein. Das wäre zumindest meine Rechtsauffassung.