Also bei uns in den Schutzverträgen steht die Chipnr. von meinen Hunden, das ist ja der "Beleg" dafür dass das der Hund ist den ich übernommen habe und für den ich den EU Heimtierausweis habe.
Ansonsten ist es normal dass die Hunde an die Tierschutz-Orga zurück geht und nicht anderweitig weitergegeben werden darf. Das ist meiner Meinung auch völlig richtig so.
Vor Gericht hat dieser Eigentumsvorbehalt aber soweit ich weiß keinen Bestand, wer den Hund bezahlt hat und die laufenden Kosten bezahlt ist normalerweise auch Eigentümer des Hundes. Zumindest ist mir kein Fall bekannt in dem das Anders war.
Wegen der Kastration, auch das ist Standard in den Verträgen, bei manchen Menschen auch durchaus sinnvoll,
.... ha, ha...
aber gerichtlich nicht rechtens! Steht in unseren Verträgen genauso, meine Hündinnen sind beide ebenfalls nicht kastriert und werden es auch nicht werden wenn es keine gesundheitlichen Probleme gibt.
Du musst niemanden Tag und Nacht in deine Wohnung lassen, bei seriösen Orgas wird telefonisch ein Nachkontrolltermin ausgemacht der dann genauso schnell rum ist wie die Vorkontrolle :) Also davor auch keine Panik, es ist ja nicht im Sinne der Orgas die Tiere wieder zurück zu holen.