Beiträge von sinaline

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    Bei meiner Babysitterfamilie gehen die Nachbarkinder von 2-5 ein und aus. Werden gebracht und abgeholt, aber doch nicht permanent begluckt. Genau so andersrum. Finde ich einen super wichtigen Entwicklungsschritt für die Kinder, dass Mama eben nicht immer dabei klebt.

    Mal abgesehen davon, dass ich dann ja im Prinzip auch meinen Job los wäre :pfeif: Den Kleinen hatte ich schon mit wenigen Monaten Stundenweise und mit Mama in der Nähe. Den Großen ab 2 Jahre. Beim Baby, das diesen Monat kommt werde ich auch früh "einsteigen".
    Wenn ich mir das extreme Klammern und die Verlustängste mancher Kinder angucke, würde ich es ganz genau so machen...

    Wenn man danach geht, wann und wo irgendwas passieren könnte... Da müsste mein seinen Kindern ja ständig alles verbieten, auch wenn sie schon was älter sind.

    Ich mein, natürlich handhabt es jeder, wie er meint. Aber da gleich auf "Angriff" zu gehen, wenn Eltern es anders machen, finde ich ziemlich daneben.

    Ich hab es nicht als "Angriff" gemeint...

    Ich schrieb aber auch das ich ZB. mein vierjähriges Kind nicht einem befreundeten Paar zum schwimmen mitlassen würde...das würde ich sogar nicht irgendeinem nahen Verwandten erlauben...WENN etwas passiert, würde es mehr als moralische Konsequenzen haben für mich.
    DAS IST Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Ein Besuch hingegen bei einer Kindergartenfreundin zu Hause, bei dem das Kind eine Zeitlang alleine dort bleibt...wäre GESETZLICH tragbar.

    Was jetzt der eine oder andere erlaubt spielt für mich keine Rolle...es kommt immer auf die Umstände an.

    Hier geht es vor allen Dingen um die gesetzliche Lage aus denen im einzelnen Konsequenzen gezogen werden.
    Ich denke nicht das die Familie um die es hier handelt, die Aufsichtpflicht verletzt hat...jetzt vom moralischen Standpunkt mal ganz leicht abgesehen.
    deshalb wird die Familie dessen Kind verletzt wurde (und ich hoffe INSTÄNDIG das es dem Kind dem Umständen entsprechend gut geht) nicht unbedingt mit einer Anzeige durchkommen.

    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/aufsicht.htm

    Schaut mal ganz unten auf der Seite, da steht etwas zum Stichpunkt : Gefälligkeitsaufsicht.
    ...das war es was ich meine: derjenige der begrenzt eine Zeitlang beaufsichtigt, ist nicht immer 100 % haftbar...hier handelt es sich um solch eine Gefälligkeitsaufsicht...

    selbst wenn ich Kinder zu Besuch habe heißt das noch lange nicht , das ich gesetzlich die gesammte Aufsichtspflicht übernehme....es kommt eben immer auf die Situation an..

    Wenn ich gesetzlich verpflichtet wäre die gesammte Verantwortung zu übernehmen (außer vom moralischen Standpunkt aus betrachtet)...dann würde ich bestimmt kein einziges Kind hier mehr reinlassen.

    Ich denke dieser Punkt ist auch für die betroffene Familie nicht unerheblich.

    Zitat

    Ist es nicht. Du überträgst die Aufsichtspflicht auf denjenigen Erwachsenen, der mit dem Kind schwimmen geht, und wenn was passiert, ist dieser in der buchstäblich "in der Pflicht".

    Das stimmt nicht ganz...es kommt ganz auf die Situation , also die Umstände an, in denen das Kind betreut wird.
    Und natürlich auch auf die Gründe der "andersbetreuung".

    Zitat

    Ist es nicht. Es gibt viele Alleinerziehende, die gar keine andere Wahl haben, als ihr Kind zuweilen fremdbetreuen zu lassen, auch weitaus Kleinere als Vierjährige. Und warum sollte eine Betreuungsperson nicht mit dem Kind ins Schwimmbad gehen???


    Ja aber in diesem Fall schließt Du mit der betreuenden Person (wie auch zb. mit dem Kindergarten) ein Betreuungsvertrag ab.
    Hier geht es auch um versicherungstechnische Fragen.

    Zitat

    Das ist ja auch in Ordnung, das ist DEINE Meinung und Handlungsweise. Aber nur weil jemand das anders handhabt und seine Kinder auch zu Familien läßt, die einen Hund haben, halte ich das deshalb nicht für verantwortungslos. Passieren kann immer was, und die Verantwortung liegt in dem Fall bei den Eltern des Kindes, bei dem ein anderes Kind zu Besuch ist.
    Man lässt ein Kind ja auch mal mit den Eltern anderer Kinder zum Schwimmen etc. Auch da kann es zu Unfällen kommen, aber man vertraut den Eltern des anderen Kindes, dass diese auf das eigene achtgeben.


    Ein vierjähriges Kind würde ich zb. nicht alleine mit anderen Eltern/Kindern schwimmen gehen lassen...ehrlich das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
    Nicht in diesem Alter...

    Zitat

    .

    Ich möchte nochmal anmerken, dass Hund und Kinder durchaus voneinander getrennt waren im Fall des TS. Das heißt, es lag hier kein komplett verantwortungsloses Verhalten vor meiner Meinung nach. Es war nicht unbedingt damit zu rechnen, dass ein knapp 2-jähriger die Terrassentür öffnet, um den Hund raus zu lassen.
    quote]

    Doch das ist schon sehr verantwortungslos...finde ICH...der Hund mußte mit ansehen wie ein fremdes Wesen in "seinem" Garten herumwuselt.

    Und als Eltern weiß man schon wozu kleine Kinder fähig sind...was die Tür betrifft.

    Aber ich lasse definitiv mein eigenes kleines Kind nicht alleine zu den Nachbarn wenn ich weiß, das dort fremde Hunde sind (auch nicht als Großeltern) :headbash:

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    Ich finde es schon erstaunlich wie man zu solch einer Einschätzung der Situation kommt, wo doch nicht einmal der TS direkt bei dem Vorfall anwesend war. Sondern erst im Anschluß das Geschehen erzählt bekommen hat.

    Unser Capper zum Beispiel hat auf Grund solcher Berichte Dritter sein Heim verloren, mußte ganz schnell umziehen.

    Ich will das Geschehene nicht runter spielen und wünsche allen Betroffenen das Beste für die Zukunft. Doch als völlig Unbeteiligte sollte man sich mit seinen Äußerungen einfach zurück halten. Und immer daran denken, das man mit einem Tier sein Heim teilt und nicht mit einer Maschine. Ich liebe meine Hunde, würde aber nie behaupten das die in irgendwelchen unvorhergesehenen Situationen nicht beißen würden. Wer das von seinem Hund behauptet, ist sehr realitätsblind.


    Wie kommen dann die Verletzungen zustande? :???:
    Egal wen oder wie der Hund gebissen hat...ich gehe hier nicht von einer Schuld von Seiten des Hundes aus...aber als Halter würde ich mir Gedanken machen.

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    Dann würde der Richter dir aber mit Sicherheit sagen, wie das mit deiner Aufsichtspflicht für ein 4 -jähriges Kind ist :???:
    Es war doch bekannt, daß in dem Nachbarhaus 2 große Hunde leben.


    Das wird wahrscheinlich auch der Grund sein warum sie mit einer Anzeige zögern...ich sehe das auch so...ein so junges Kind würde ich nicht ohne meine Aufsicht zu zwei fremden großen Hunden lassen (bzw. in ein Haushalt wo große Hunde leben).

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    Ob sich der TS dem Ernst der Lage bewußt ist kann ich nicht beurteilen.
    Sein letzter Beitrag klang ein wenig sehr nach "nur" Angst dass der Hund weg muss.
    (nicht nach der Sorge dass er wieder beissen könnte)
    Aber das kann auch leicht mal falsch rüberkommen, geschrieben und im Schock der Situation.

    Mir kam es auch so vor...und leider muß man selber zugeben, das man in der ersten Schrecksekunde dazu neigt der Verantwortung aus dem Weg gehen zu wollen...wahrscheinlich würde ich auch zuerst so reagieren und soweit zu beschwichtigen, das keine Anzeige zu stande käme und keine weiteren Reaktionen zeigen um das Problem nicht hochzupuschen...

    Nur wenn man mal weiterdenkt...die Sache wird einen immer verfolgen wenn man nicht selbst tätig wird.

    Ja den Hund durchchecken lassen...von Kopf bis Fuß...wenn der Hund wirklich eine Sehschwäche und eventuell andere Alterserscheinungen hat...kann der Hund das familieneigene Kind vielleicht in Situationen wie denen im Garten eventuell auch nicht direkt erkennen...

    Man darf nicht vergessen, das der Hund nicht nur geschnappt oder gestellt hat...er hat unvermittelt so zugebissen, das Verletzungen entstanden sind...das ist bedenklich finde ich...