Beiträge von sinaline

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    Das ist doch aber ein Extremes Beispiel. von sowas redet hier niemand. Hier heißt es lediglich: Ich möchte mein Eigentum behalten.Schützen. Und wenn mein Hund Hundetypisch reagiert, weil mein Eigentum bedroht wird, dann beißt er vielleicht..

    Niemand redet von töten, foltern , niemand hat irgendwelche unzivilisierten rachegedanken im Kopf.

    Für mich hat ein Mensch der wissentlich und bewußt anderen Schaden zufügt egal in welchem Ausmaß , erst mal sein Rechte verwirkt.

    wo gibts denn sowas , daß man sich nen Plan zurecht legt und loszieht ,Schaden macht und dann noch jammern weil man paar abbekommt dafür. Pfff...

    Hass kann Vielles bewirken...und Jemand der überfallen wird, der könnte aus Hass agieren, das darf man nicht vergessen...es ist sogar menschlich ...ich meine den Rachegedanken...was wiederum Selbstjustiz fördert...damit solche Geschichten nicht immer so ausarten, ist nunmal der Gesetzgeber gefragt, der versucht durch die momentane Gesetzgebung sowas zu verhindern und einigermaßen "sachgemäß" zu verurteilen.

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    Ok, das habe ich nicht mitbekommen und da stimme ich dir zu. Wenn ich um mein Leben bangen muss, denke ich auch nicht lange über rechtlich korrektes Handeln nach, da übernimmt ganz gewiß auch mein Überlebenstrieb das Sagen - und dies kann schlicht nicht falsch sein, denn es ist auch nicht steuerbar. Hier kann der Gesetzgeber oder der Richter auch kein rationales Handeln verlangen; es geht schlicht nicht!

    Ich bin jetzt ausschließlich vom "Antasten" oder "Betreten" fremden Eigentums ausgegangen. Und da bitte ich um Verlaub: kein Fabergé-Ei, keine goldene Taschenuhr und kein MacBook Pro ist mehr wert als ein Menschenleben.
    Kein Einbrecher der Welt setzt sich mit seiner Tat auseinander, wenn er soeben halbtot geprügelt oder -gebissen wurde. Besser wird unsere Welt dadurch ganz sicher nicht!

    Ich verstehe jeden, der sein Eigentum vor fremden Übergriffen schützen möchte, aber als Ex-Polizistin habe ich Fälle von selbstgerechten, unmenschlichen Bestrafungen erlebt, die mich doch sehr an der Güte und der Zivilisiertheit unserer Spezies zweifeln ließen.
    So wurde hier vor einiger Zeit ein 17-Jähriger Einbrecher vom Hauseigentümer und seinem Bruder auf frischer Tat ertappt und über 2 Tage im Keller zu Tode gefoltert - "Als Warnung an alle kriminellen Ausländerkinder", wie einer der beiden sagte. Der Tod war übrigens keine Absicht gewesen, sie wollten den Jungen "nur ordentlich einschüchtern, damit er sowas nie wieder tut". Leider hatten die beiden ihr Tun nicht unter Kontrolle und Folterexperten waren sie auch nicht. Aber hätte dieser Fall in der BILD gestanden, hätte es sicher eine Menge positiver Zuschriften und wortreicher Unterstützung für die beiden Folterer gegeben.

    Auch wenn das jetzt überspitzt klingt, möchte ich sagen, dass wir alle uns in keinem Fall dazu verleiten lassen sollen, zu verrohen, soweit es nur eben geht. Eigentum ist doch sowieso meist durch die Versicherung geschützt.
    Nur die akute Gefährdung des eigenen Lebens rechtfertigt Übergriffe gegen andere, ob durch Waffengewalt oder dem Hund.


    sehe ich genauso...
    Und es kommt wirklich auf den Einzelfall an.
    Bei einem Überfall egal ob ich weiß, ob der ein Einbrecher eine Waffe besitzt oder nicht...begebe ich mich in einen Ausnahmezustand...trotzdem würde ich nicht meinen Hund vorschicken...mich selber auch nicht.
    ...und egal wie das Gesetz in diesem Moment aussieht, ich könnte meinen Hund gar nicht abhalten...das wird meistens miteinkalkuliert.
    Trotzdem finde ich die jetzige Gesetzeslage in Ordnung.

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    Den Hund einfach losschicken würde und könnte ich auch gar nicht, aber wenn er mir hilft bei mehreren bewaffneten Einbrechern, nähme ich die Hilfe dankbar an.


    ...ich doch auch...aber ich würde meinen Hund die Situation nicht wünschen...und ich denke die Rechtsprechung würde bei einem ungeplanten "Hundeeinsatz" genauso richten...eben kurz eine Überprüfung des Hundes nach der Tat und gut ist...klar wäre ich da nicht für generelle leinen- Maulkorb und Anderlei Gedöhnspflichten.

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    Du lässt dich brav abknallen :schockiert:

    ne wieso ich hätte doch genauso gehandelt, wie der Hauseigentümer( wenn ich denn körperlich dazu imstande wäre)...das ist doch mein gutes Recht...aber warum soll ich meinen Hund abknallen lassen?

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    Darum hatte mein Post auch noch einen zweiten Abschnitt, den Du aber geflissentlich ignoriert hast.

    ...nein, entschuldige...das hab ich vielleicht unbewußt, bewußt gemacht.
    Ich weiß nicht genau, es käme auf die Situation und den HH sowie den Hund an...


    Na also...ist doch gerecht...wenn ein Einbrecher eine Waffe dabei hat...kann man davon ausgehen, das er sie benutzt...also ist es Notwehr
    ...dann besteht nur noch die Frage, ob man den eigenen Hund auch als Waffe in dieser Notsituation einsetzen dürfte (was ich aber nicht wollen würde)?

    Das Verursacherprinzip ist mir persönlich zu einseitig...da kann ja Jeder denken...och der andere hat Schuld oder hätte aufpassen müßen...nun wenn jetzt Jeder so denkt, kommen wir da auch nicht weiter.

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    Haben wir doch schon geschrieben!

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass bei ausreichender Sicherung des Hundes der Einbrecher keinen Anspruch auf Schadenersatz haben dürfte, weil er sich willentlich und wissentlich in eine unnötige Gefahr begibt. Die Situation ist schließlich nur von seiner Seite aus vermeidbar und abwendbar.


    ...und wiedermal...das kannst Du gleich setzen mit einer Änderung des Grundgesetzes.

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    Genau so :aufsmaul: :stock1: :sm:

    :group3g:


    :lol:
    Stimmt schon, wenn ich mutig und stark genug wäre...wäre genau DAS meine Antwort...Gesetz Hin oder Her.
    In Extremsituationen reagiert man eh anders als die Gesetzeslage es voraussieht.
    Trotzdem finde ich die grundlagen des Gesetzes in Ordnung...Der Eine oder Andere (vielleicht auch mal ich) muß dabei vielleicht mal in den sauren Apfel beißen.

    ...eine Weiterentwicklung der Gesetzeslage ist trotzdem anzustreben...deshalb meine Frage zu einer Verbesserung.

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    Nee sinaline! Ich glaub du verstehst mich falsch! Hund als Waffe bedeutet für mich ich mißbrauche meinen Hund als solche, also ich bringe ihm erstmal bei zivil zu beissen und schicke ihn dann gezielt. Das ist mir gar nicht erlaubt, was ich auch gut finde.

    Ich rede davon, dass ich nicht da bin und jemand bei mir einsteigt, trotz Warnschilder! Kein Mensch da, der den Hund schickt. Nur ein Hund der seiner Art typisch reagiert. Und anstatt dann als gesetzgeber zu sagen "ok es wurde absolut deutlich gewarnt und der Einbrecher hat sich ganz gezielt in diese Gefahr begeben" muß ich als HH den Kopf hinhalten. Das sollte geändert werden, wie ich finde.

    Ich verstoße momentan doch eh gegen ein Gesetz. Denn entweder sichere ich den Hund und verstoße gegen das Tierschutzgesetz oder ich sichere ihn nicht zu 100% und gehe damit (laut Gesetz) gezielt die Gefahr ein, dass mein Hund (ohne mein Zutun!) einen Einbrecher beisst.. Wie man es macht, es ist falsch, sehr toll :irre3:


    ...ich verstehe was Du meinst...aber in Deinem genannten Beispiel besteht immer noch das Recht sein Eigentum zu schützen...Vor dem Recht der Körperunversertheit.
    ...die Frage ist doch wie kann ich das zu Gunsten der HH ändern, ohne das Grundgesetz abzuändern.