So ist das natürlich Quatsch, doch ich habe etwas interessantes gefunden:
Kleine Hunde sind immer erlaubt?
Auszug, gerade der letzte Absatz:
Hund
Steht im Mietvertrag, dass Hundehaltung verboten ist, ist das wirksam. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt (BVerfG 1 BvR 126/80).
Über die Hundehaltung sind sich die Richter nicht einig. Das Landgericht Frankfurt (AZ 2/11 S 189/53) meint: Seitdem die Haltung von Haustieren als Annehmlichkeit empfunden wird, gehört Hundehaltung zur Lebensführung und ist auch in der Großstadt ein weitem Umfang üuuml;blich.
Demgegenüber urteilte das Landgericht Konstanz (AZ 1S 273/86), dass in städtischen Wohngebieten die Hundehaltung nicht mehr zum vertragsmäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Auch das Oberlandesgericht Hamm (WM 81, 53) und Amtsgericht Berlin-Neukölln (MM 91, 368) sind derselben Meinung.