Ich würde ggf zu einem Hund von einem Züchter tendieren, der den Hund wieder zurück nimmt, oder ggf in Pflege/zurücknimmt, wenn der Herr ins Krankenhaus oder Reha kommen sollte, oder im schlimmsten Fall vorher verstirbt, und keiner der Angehörigen den Hund will/nimmt...
Kann man Testamentarisch auch glaube ich festhalten das derjenige, der den Hund übernimmt, dafür Summe xy aus dem vorhandenen Erbe bekommt... Da würde ich dann aber immer mit festhalten, der Hund muss eines natürlichen Todes gestorben sein, und/oder unheilbar Krank wo kein adequates Leben mehr möglich ist!!! Gab schon die unglaublichsten Fälle...