ZitatGanz so einfach, dass man sagt das ist null und nichtig ist es aber nun auch nicht. Es kommt darauf an was im Vertrag steht, wie es formuliert ist etc.
Wenn man nach der Logik geht, wär der Anhänger vom Baumarkt ja auch mir, hab ja dafür bezahlt.
Ne den miete ich oder kaufe ihn aber wenn ich den gekauft hab kommt ja auch keiner und sacht zurück zum Baumarkt, dann isset meins
Einzige Chance die die Orgas vor Gericht hätten ( und da nur mim passenden Richter) wäre eine nicht Zweckgebundene Spende nebst einem Pflegevertrag hat aber auch nur bestand wenn der neue "Besitzer" bzw Eigentümer das vor Gericht nicht angibt das er die "nicht zweckgebundene Spende" quasi dafür gezahlt hat das er den Hund bekommt, dann isset nämlich verscheierung von rechtsgültigen Kaufverträgen
Oô kompliziert ^^ aber ich hab mich mit dem Scheiss mal näher befassen müssen